IM-MV: Rückführung ausreisepflichtiger Staatsangehöriger aus den Ebola-Gebieten

10.10.2014 | 14:13 Uhr

Schwerin (ots) – Mit Blick auf das bestehende hohe Gesundheitsrisiko in den von Ebola betroffenen Gebieten in Westafrika kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Rückführung in diese Gebiete zu besonderen humanitären Härten führen kann.

Auch wenn nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31.07.2014 lediglich 12 Personen aus den betroffenen Staaten ausreisepflichtig sind, hat das Ministerium für Inneres und Sport heute die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte darum gebeten, im Einzelfall den Vollzug der Rückführung zur Vermeidung besonderer Härten bis auf weiteres auszusetzen und eine Ermessensduldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG zu erteilen.

Rückfragen bitte an:  Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Michael Teich Telefon: 0385/588-2008 E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa