POL-CLP: Meldungen für den Gesamtbereich

10.10.2014 | 13:53 Uhr

Cloppenburg/Vechta (ots) – Schwerlastkontrolle der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta

Am 09.10.2014 kontrollierten drei Kontrollteams auf den Bundesstraßen des Landkreises Cloppenburg den Schwerlastverkehr. Dabei wurden insgesamt 14 LKW-/Sattelzüge kontrolliert. Lediglich ein LKW-Fahrer konnte ohne Beanstandung seine Fahrt fortsetzten. Zwei Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt.

Ein niederländischer Zug hatte seine Fahrzeugeinheit dermaßen überladen, dass im Rahmen der Vermögensabschöpfung ein Betrag von 1300,- Euro vor Ort einbehalten wurde. Der 35jährige Niederländer war auf dem Weg von Utrecht nach Langförden und hatte Rapsschrot geladen.

Ein polnischer Sattelzug überholte im Bereich Lastrup trotz „unklarer Verkehrslage“ – er nutzte die Gegenspur der 2 plus1 – Führung – und gefährdete den Gegenverkehr. Der 33jährige musste eine Sicherheitsleistung von 145 Euro hinterlegen.

Ein mazedonischer Truckerfahrer donnerte mit überhöhter Geschwindigkeit(mehr als 20 km/h zu schnell) mit seinem bulgarischen Sattelzug über die B 213/B72 und hatte Gefahrgut geladen. Er wurde an der B 72 auf dem Parkplatz Soestetal angehalten. Das Sammelgut bestand aus Gasflaschen und flüssigen Stoffen mit explosiven und leichtentzündlichen Inhalt. Unter anderem hatte er 4000 kg Ethylmethylketon (Butanon) geladen. Dieser Stoff darf aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich nur auf Autobahnen transportiert werden. Er war über Belgien, Frankreich und den Niederlanden nach Deutschland gekommen und wollte weiter in Richtung Schweden. Möglicherweise um die Mautgebühren zu sparen befuhr der 51-Jährige nun die Bundesstraßen. Zumindest hatte sein Arbeitgeber keine Ausnahmegenehmigung für die Bundesstraßen beantragt, so dass er hätte die Bundesautobahnen nutzen müssen. Der Fahrzeugführer musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 185,- Euro hinterlegen. Der Arbeitgeber muss mit einem saftigen Bußgeld wegen der fehlenden Genehmigung rechnen. Zudem wird ein Gewinnabschöpfungsverfahren wegen der gesparten Mautgebühren angeregt.

Ein 26-Jähriger aus Schleswig-Holstein fuhr mit mit seinem niederländischen Sattelzug aus Holland kommend und mit Hühnertrockenkot beladen nach Mecklenburg-Vorpommern. Eine Überprüfung seiner Lenk- und Ruhezeiten ergab, dass er zwei Tage zuvor innerhalb von 24 Stunden zwanzig Stunden am Lenkrad saß. Für die Überladung bekommt er eine Anzeige; über die Lenk- und Ruhezeitverstöße wird das Bundesamt für Güterverkehr in Kenntnis gesetzt, die sowohl vom Fahrzeugführer und auch vom Arbeitgeber drei bis vierstellige Bußgelder anfordern werden.

Rückfragen bitte an:  Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta Pressestelle  Telefon: 04471/1860-104 E-Mail: pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de 

Quelle: news aktuell / dpa