07.10.2014 | 16:24 Uhr
Kiel (ots) – Polizeiliche Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden -nicht- aufgenommen.
Die gezeigten verbotenen Symbole der PKK ziehen polizeiliche Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz, Zeigen der Kennzeichen verbotener Vereine oder Parteien, nach sich.
Harald Höpcke
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