07.10.2014 14:24:00, Trier – Das Polizeipräsidium Trier und das Klinikum Mutterhaus warnen vor Vergiftung durch Kräutermischungen

Polizeipräsidium Trier

07.10.2014, 14:24 – Polizeipräsidium Trier

Trier, Das Polizeipräsidium Trier und das Klinikum Mutterhaus warnen vor Vergiftung durch KräutermischungenGemeinsame Presseerklärung vom Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen und dem Polizeipräsidium Trier
 
 

In Trier, Saarburg und Wittlich sind in den vergangenen Monaten mehrfach Jugendliche mit Vergiftungserscheinungen in die örtlichen Krankenhäuser eingeliefert worden.
Mitte September mussten an einem Tag gleich vier Jugendliche in Trier nach dem Konsum von „synthetischem Marihuana“ in stationäre Behandlung. „Die Kräutermischungen, welche die Jugendlichen zu sich nehmen, können schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen nach sich führen“, berichtet Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Thomas, Chefarzt der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin im Trierer Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen. „Sie können Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Halluzinationen und Bewusstlosigkeit verursachen. Eine verminderte Durchblutung des Herzmuskels könnte im schlimmsten Fall sogar zu einem Herzinfarkt führen.“


Auch das Trierer Rauschgiftkommissariat nimmt die sich mehrenden Vergiftungsfälle nach dem Konsum von sog. Kräutermischungen zum Anlass, nochmals auf deren Gefährlichkeit hinzuweisen. Erst am Montag, 6. Oktober, mussten wieder eine Heranwachsende im Alter von 18 und ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren nach dem Konsum von Kräutermischungen in Trierer Krankenhäuser eingeliefert werden. Bereits im September waren der Polizei weitere vier Fälle bekannt geworden, bei denen drei Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren und ein Mädchen im Alter von 15 Jahren stationär behandelt werden mussten.
Kräutermischungen sind tabak- oder teeähnliche Gemische, die oftmals mit Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen versetzt werden. Zwar sind nicht alle Kräutermischungen generell gesetzlich verboten. Vor dem Hintergrund  der mitunter erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen ist es jedoch nicht entscheidend, in welchem Maße eine Zusammensetzung von berauschenden Substanzen gegen geltendes Recht verstößt, sondern dass lebensbedrohliche Gefahren von ihnen ausgehen können. Und eben das zu erkennen, ist für den Konsumenten unmöglich. Es ist nicht ersichtlich, wie und aus welchen Substanzen sich eine Konsumeinheit zusammensetzt. Weder  Name,  Verpackung noch  Verkaufsquelle lassen Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit zu.
Hinzu kommt, dass diese Kräutermischungen nicht selten in sog. Hinterhofküchen hergestellt werden, die die Hygiene absolut vernachlässigen.

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Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz