Pressebericht vom 07.10.2014

Pressebericht vom 07.10.2014

Inhalt:

1813. Schadensträchtiger Telefonbetrug – Solln

1814. Diebstahl von Navigationssystemen aus Pkw
– Ismaning

1815. Handtaschendieb auf frischer Tat am Hauptbahnhof festgenommen

1816. 89-jähriger Rentner wird Opfer eines Enkeltrickbetruges- Fürstenried


1813. Schadensträchtiger Telefonbetrug – Solln
Bereits am Mittwoch, 11.06.2014, wurde ein 75-jähriger Rentner aus München telefonisch von einer bislang unbekannten weiblichen Täterin kontaktiert. Die Anruferin teilte ihm mit, dass eine Pfändung in Höhe von ca. 20.000 Euro anstehe, welcher er durch die Zahlung von knapp 5.000 Euro entgehen könne. Der Rentner überwies daher auftragsgemäß per Western Union knapp 5.000 Euro in die Türkei.

Noch am selben Tag wurde der 75-Jährige ein weiteres Mal durch einen unbekannten männlichen Täter angerufen und ihm wurde mitgeteilt, dass die vorherige Anruferin ihre Kompetenzen überschritten hätte und falsche Forderungen an den Geschädigten gemacht hätte. Um nun ein laufendes Strafverfahren gegen den Rentner zu stoppen, müsse er nun einen Geldbetrag von mehreren Zehntausend Euro bereit halten, damit dieser von einem Mitarbeiter geholt werden kann.

Auch diesen Forderungen kam der Rentner nach und übergab noch am gleichen Tag das Bargeld in seiner Wohnung an einen weiteren unbekannten Täter.

Da die Geldabholung dem Geschädigten mittlerweile komisch vorgekommen war, hatte er Anzeige bei der Polizei erstattet.

Als nun am Montag, 16.06.2014, von einem unbekannten Täter erneut ein hoher Bargeldbetrag gefordert wurde, konnte der Geschädigte die Polizei darüber informieren. Es konnte ein 35-jähriger Mann bei der erneuten Geldübergabe festgenommen werden. Nach Aussagen des Rentners handelte es sich um die gleiche Person, welche auch am 11.06.2014 das Geld abgeholt hatte. In seinen Vernehmungen benannte der 35-Jährige seinen Auftraggeber, einen 25-jährigen Türken, welcher Anfang September 2014 festgenommen werden konnte.

Warnmeldung:
Der vorliegende Fall wird abermals zum Anlaß genommen, eindringlich vor Telefonbetrügereien dieser Art zu warnen, bei denen seit geraumer Zeit bundesweit sowie im deutschsprachigen Ausland gutgläubige, überwiegend ältere Bürger angegangen werden. Das Grundmuster dieser Fälle ist regelmäßig das Folgende:

Die potentiellen Geschädigten erhalten überraschende Telefonanrufe von angeblichen Rechtsanwälten, Notaren, Gewinnzentralen o.ä., die den Gewinn eines hochwertigen Autos oder eines hohen Bargeldbetrages mitteilen. Regelmäßig handelt es sich bei den Anrufern um rhetorisch geschulte Mitarbeiter von Callcentern, die vom Ausland (Türkei) aus agieren.

Um den Gewinn zu erhalten, werden fiktive Vorausgebühren (Bearbeitungsgebühren, Versicherungsgebühren, Transportkosten, Zollgebühren, Anwaltshonorar, Reparaturkosten nach Unfall u.a.) gefordert.

Die Bezahlung dieser Gebühren soll über schnelle und anonyme Zahlungsarten ins Ausland erfolgen, um eine Ermittlung der Täter zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Bisher waren dies regelmäßig Auslandszahlungen über Dienstleister wie z.B. Western Union oder MoneyGram oder aber die Verwendung verschiedener elektronischer Zahlungsmittel (z.B. UKash- oder Paysafe-Gutscheinkarten). Diese Karten können beispielsweise an Tankstellen oder in Supermärkten erworben werden. Mithilfe des enthaltenen PIN-Codes, der von den Opfern häufig auf Drängen der Betrüger am Telefon mitgeteilt wird, kann dann beispielsweise im Internet weltweit eingekauft oder gewettet werden. Auch hier führen die Spuren regelmäßig ins Ausland. Vereinzelt werden aber auch deutsche Staatsangehörige – wie im vorliegenden Fall – als leichtgläubige Finanzagenten in den Geldtransfer ins Ausland eingebunden. So stellten in der Vergangenheit ältere deutsche Geschädigte aus derartigen Gewinnversprechen leichtfertig ihre Konten für eingehende Gelder zur Verfügung und transferierten diese dann an die Täter weiter.

Um Vertrauen zu erwecken, werden angebliche Notare oder Rechtsanwälte in den Betrug eingebunden (gerne mit "Dr." Titel). Zu diesem Zweck werden oftmals auch Faxe versandt, die als Absender entsprechende Kanzleien in Deutschland vortäuschen. Für die Kontaktanrufe werden zudem sogenannte Voice over IP-Nummern (VoIP) verwendet, die im Display des Angerufenen als deutsche Festnetznummer erscheinen. Tatsächlich erfolgen die Anrufe jedoch regelmäßig aus ausländischen Callcentern.

In letzter Zeit wurden u.a. noch folgende Tatbegehungsweisen (i.d.R. über Telefon) bekannt:

Dem Opfer wird mitgeteilt, dass die türkische Polizei gegen die Täter ermittelt und das Opfer durch eine weitere Zahlung mithelfen soll, die Täter zu überführen.

Im Anschluss an den ersten Betrugsfall wird das Opfer von einem angeblichen deutschen Staatsanwalt angerufen. Dem Opfer wird mitgeteilt, dass es einem Betrüger aufgesessen sei, der aktuell am Wohnort des Opfers gesehen wurde. Damit der Betrüger verhaftet werden kann, seien weitere sofortige Zahlungen erforderlich.

Dem Geschädigten wird von angeblichen deutschen Staatsanwälten mitgeteilt, dass er mit seinen Gewinnspieleinsätzen im Rückstand und deswegen ein Ermittlungsverfahren anhängig sei; durch Zahlung könne der Geschädigte das Verfahren abwenden.

Dem Opfer wird gegen Zahlung versprochen, seinen Namen bei sämtlichen Gewinnspielveranstaltern zu löschen.

Dem Geschädigtem wird wegen rückständiger Spieleinsätze mit dem Einschalten einer Inkassofirma gedroht (die die Rente pfändet).

Anrufe von angeblichen Kriminalbeamten mit dem Hinweis, dass das bisher bezahlte Geld Schwarzgeld sei, ein Strafverfahren könne durch Zahlungen abgewendet werden.

Drohung mit der Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, Pfändungen….

Nachdem die Phantasie der Täter keine Grenzen hat, ist diese Aufzählung naturgemäß nicht abschließend.

Das Kommissariat 77 rät in diesem Zusammenhang:
Bei unseriösen Anrufen auflegen (auch eine offenbar deutsche Festnetznummer, die auf dem Display erscheint, kann technisch manipuliert sein).

Entgegennahme von Gewinnen nur bei tatsächlicher und bewußter Teilnahme an Gewinnspielen, die durch seriöse Unternehmen veranstaltet werden.

Unter keinen Umständen Vorauszahlungen auf den Gewinn leisten, auch wenn z.B. durch angebliche Rechtsanwälte oder Notare Vertrauen erweckt werden soll. Gelder, die ins Ausland überwiesen werden, sind regelmäßig unwiederbringlich verloren!

Generell gilt, keinerlei Zahlungen aufgrund telefonischer Anrufe mit Bezug zu Gewinnspielen leisten! Echte Staatsanwälte, Richter oder Polizeibeamte würden nie telefonisch zu derartigen Zahlungen auffordern.

Keine Bekanntgabe oder Bestätigung persönlicher Daten (insbesondere Bankdaten oder PIN) an Unbekannte am Telefon.

Erstattung einer Strafanzeige bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion im Falle getätigter Zahlungen oder konkreten Betrugsversuchen.



1814. Diebstahl von Navigationssystemen aus Pkw – Ismaning
In der Zeit von Donnerstag, 02.10.2014, 19:00 Uhr, bis zum Freitag, 03.10.2014, 18.00 Uhr, wurden auf einem BMW-Autohausparkplatz 16 Pkw-Seitenscheiben eingeschlagen. Aus 15 Fahrzeugen wurden die fest eingebauten Navigationssysteme entwendet und bei einem blieb es bei einem Versuch.

Die entwendeten Navigationssysteme haben einen Wert von mehreren Zehntausend Euro.
Der durch das Einschlagen der Seitenscheiben und durch das Ausbauen der Navigationssysteme entstandene Schaden wird ebenfalls auf mehrere Zehntausend Euro geschätzt.

Zeugenaufruf:
Wer hat im Tatzeitraum verdächtige Wahrnehmungen über Personen/Fahrzeuge im Umfeld des Firmengeländes in Ismaning, Robert-Bürkle-Straße 15, gemacht?
Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 55, Tel. 089/2910, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.


1815 Handtaschendieb auf frischer Tat am Hauptbahnhof festgenommen
Am Montag, 06.10.2014, gegen 12.45 Uhr, fiel Zivilbeamten, der PI 16 (Hauptbahnhof) in der Schalterhalle des Hauptbahnhofes ein 37-jähriger Rumäne auf, der Reisende und Passanten intensiv beobachtete.

Kurze Zeit später konnten die Polizisten den 37-Jährigen beobachten, wie er in einem Schnellimbiss einer 23-jährigen Krankenschwester die Handtasche, die sie neben sich abgestellt hatte, entwendete.

Daraufhin wurde der in Deutschland wohnungslose 37-Jährige festgenommen. Er wird heute zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt.



1816. 89-jähriger Rentner wird Opfer eines Enkeltrickbetruges- Fürstenried
Ein 89-Jähriger wurde bereits am letzten Mittwoch, 01.10.2014, gegen 15.00 Uhr, von einer ihm unbekannten Frau angerufen. Durch geschickte Gesprächsführung konnte sie den wahren Namen seiner Enkelin erfragen und gab sich als “Andrea“ aus.

Sie gab vor, dass sie eine Wohnung kaufen wolle und bat deshalb um eine finanzielle Unterstützung. Der Geschädigte verwahrte einen höheren Geldbetrag zu Hause auf, welchen er der Anruferin, nach beharrlichem Bitten, anbot. Daraufhin kündigte die vermeintliche Enkelin an, einen Boten zu schicken, der das Bargeld am Wohnanwesen des Rentners abholen würde.

Wie verabredet klingelte der angekündigte Abholer beim Geschädigten und nahm eine größere Summe Bargeld in Empfang. Der Bote hatte während der Übergabe und kurz davor Kontakt mit der vermeintlichen Enkelin und überreichte dem 89-Jährigen das Telefon, um nochmals seine Echtheit zu bestätigen.
Nachdem sich die Enkelin nicht wie verabredet am nächsten Tag beim 89-Jährigen gemeldet hatte, setzte er sich selbst mit ihr in Verbindung. Dabei musste er feststellen, dass er Opfer eines Enkeltrickbetruges geworden ist.

Seine echte Enkelin zeigte den Sachverhalt am 02.10.2014 bei ihrer örtlich zuständigen Polizeiinspektion an.

Täterbeschreibung:
Abholer: Männlich, ca. 25-30 Jahre alt, dunkle Haare, schlank; bekleidet mit Jeansjacke.

Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Allgäuer Straße (Fürstenried) den unbekannten Abholer gesehen oder andere verdächtige Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Enkeltrickbetrug stehen könnten?
Sachdienliche Hinweise bitte an das Polizeipräsidium München, Kriminalfachdezernat 3, Ermittlungsgruppe Enkeltrick, Tel. 089/2910-0, oder jede andere Polizeidienststelle.



Quelle: Bayerische Polizei