01.10.2014 – Fahrradkontrollen in der Polizeidirektion West – PD West
Landeshauptstadt Potsdam und Brandenburg an der Havel
Am 01. Oktober haben Polizisten in der Landeshauptstadt Potsdam und in Brandenburg an der Havel an verschiedenen Stellen Schwerpunktkontrollen von Fahrradfahrern durchgeführt.Die Beamten haben die Verkehrssicherheit von Radlern und ihren Fahrrädern überprüft, festgestellte Verstöße geahndet und auch Fahndungskontrollen hinsichtlich gestohlener Fahrzeuge vorgenommen. Mitarbeiter des Sachgebietes Prävention waren mit Infoständen an beiden Hauptbahnhöfen vertreten, um Fahrradfahrer zum Thema Verkehrssicherheit und Diebstahlsschutz zu beraten.In der Stadt Brandenburg an der Havel haben zwischen 07.00 Uhr und 12.00 Uhr insgesamt 12 Polizisten in der August- Bebel- Straße, Am Hauptbahnhof, Am Neustädtischen Markt und am Grillendamm etwa 56 Fahrradfahrer überprüft.16 Fahrräder wiesen technische Mängel, wie fehlende Beleuchtung, auf.Drei Fahrradfahrer waren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs, vier Weitere haben in der August- Bebel- Straße das Rotlicht missachtet. Gestohlene Räder oder alkoholisierte Verkehrsteilnehmer konnten die Beamten nicht feststellen.Anders in der Landeshauptstadt.Gegen 11.50 Uhr haben Polizisten in der Breiten Straße, Ecke Zeppelinstraße einen 39 Jahre alten Fahrradfahrer gestoppt. Der Potsdamer stand nach ersten Erkenntnissen unter dem Einfluss von Betäubungsmittel, woraufhin die Beamten eine Blutprobe veranlassten.Das Fahrrad, dass er bei sich führte, hatten die Berliner Kollegen vor wenigen Tagen zur Fahndung nach einer Diebstahlshandlung ausgeschrieben.Die Beamten stellten das 28er MIFA sicher.Gegen den Potsdamer wird nun ermittelt. Neben der Kontrollstelle in der Zeppelinstraße, haben Beamte auch auf der Langen Brücke und in der Friedrich- Ebert- Straße Fahrradfahrer gestoppt.Von insgesamt 203 kontrollierten Radlern haben zwischen 07.30 Uhr und 12.30 Uhr zwei das Rotlicht einer Ampel missachtet. Acht Verkehrsteilnehmer hatten kein Licht an ihrem Rad und ein Weiterer hatte sich nicht an die vorgeschriebene Fahrtrichtung gehalten. Alles in allem haben die Kollegen 48 Verkehrsverstöße festgestellt, wobei ein Großteil der Fahrradfahrer das Einfahrtverbot in die Friedrich- Ebert- Straße missachtet hatte oder auf dem Gehweg gefahren ist. In der Landeshauptstadt waren am Vormittag 24 Beamte an den Kontrollen beteiligt.Hinweis:Fahrradfahrer sind wie Auto- oder Motorradfahrer Teilnhemr am Straßenverkehr und müssen sich ebenfalls an die Straßenverkehrsordnung halten und auf Verkehrszeichen achten.Sie zählen aber zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern.Durch das eigene Verhalten und auch mit einem funktionstüchtigen Fahrrad können sie dazu beitragen, Verkehrsunfälle zu minimieren und die eigenen Verletzungsrisiken für sich zu mindern. Auch mit Blick auf die dunkle Jahreszeit ist es besonders wichtig, dass eine vollständige Beleuchtung an den Rädern vorhanden ist: Sehen und gesehen werden!Weiterhin gilt: Ist ein ausgewiesener Radweg vorhanden, sollte dieser auch in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzt werden. Bilden Rad- und Gehweg eine Einheit, sind Fahrradfahrer dazu angehalten, auf die schwächeren Fußgänger zu achten. Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis acht Jahren auf dem Gehweg fahren. Jugendliche und Erwachsene sind zur Straßenbenutzung verpflichtet!Die Polizei wird auch zukünftig Kontrollen von Fahrradfahrern vornehmen und entsprechende Verstöße ahnden.Erwachsene sollten sich bewusst sein, dass sie gegenüber Kindern eine besondere Vorbildwirkung haben!