Pressebericht vom 29.09.2014

Pressebericht vom 29.09.2014

Inhalt:

1724. Unterstützung der Polizeiinspektion 16 (Hauptbahnhof) bei der Versorgung von Flüchtlingen

1725. Zwischenbilanz zur Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München zum Betteln

1726. Polizeiliches Resümee zur Eilversammlung „Gegen und wegen den neuesten massiven Angriffen der ISIS“

1727. Rentnerin in ihrer Wohnung von Trickdieben bestohlen – Mittersendling

1724. Unterstützung der Polizeiinspektion 16 (Hauptbahnhof) bei der Versorgung von Flüchtlingen
Die aktuellen weltpolitischen Vorgänge und insbesondere die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten verursachen starke Flüchtlingsbewegungen, die auch in München schon länger spürbar sind. Gerade am Münchner Hauptbahnhof treffen viele Flüchtlinge ein.
 
In den letzten 5 Wochen wurden am Hauptbahnhof über 3.000 Flüchtlinge registriert. Die häufigsten Nationalitäten sind syrisch (35 %) und eritreisch (35 %). Unter den Flüchtlingen sind viele Familien, die mit ihren Kindern auf der Flucht sind. Dazu treffen auch viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ein. Von allen ankommenden Flüchtlingen sind ca. 20 Prozent minderjährig.
Für die erste Erfassung und Registrierung am Hauptbahnhof ist das Polizeipräsidium München mit seiner dortigen Polizeiinspektion 16 zuständig.
 
Für eine menschenwürdige Erstversorgung dieser Kinder, Jugendlichen, aber auch Schwangeren und entkräfteten erwachsenen Flüchtlinge braucht die Polizei immer wieder Versorgungsmaterialien wie z.B. Windeln, Milchgetränke und Kekse, die nicht zur typischen Ausstattung einer Polizeidienststelle gehören. Damit sich die Polizeiinspektion 16 flexibel und unbürokratisch diese Waren beschaffen kann, haben sich die Vereine Münchner Sicherheitsforum, Polizisten Helfen und Münchner Blaulicht entschlossen, die Dienststelle mit jeweils 250 Euro bei entsprechenden Einkäufe zu unterstützen.
 
Polizeivizepräsident Robert Kopp, der Leiter der für die Flüchtlingsproblematik zuständigen Unterabteilung E 3 Harald Pickert und der stellvertretende Dienststellenleiter der PI 16 Artur Mitterer stellen die momentane Situation der PI 16 bei der Arbeit mit Flüchtlingen in der Presserunde vor.

1725. Zwischenbilanz zur Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München zum Betteln
Wie bereits bekannt, ist es in München grundsätzlich erlaubt, auf öffentlichem Verkehrsgrund zu betteln. Lediglich in der Fußgängerzone, auf dem Oktoberfest und im Bereich des Viktualienmarktes, der Grünanlagen-Satzung und der Stachusbauwerk-Satzung ist Betteln in jeglicher Form untersagt.

Aufgrund der Entwicklung der letzten Monate sind mit der Allgemeinverfügung nun folgende Bettelformen innerhalb des Altstadtrings sowie im Bereich um den Hauptbahnhof untersagt:

aggressives Betteln
bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln
verkehrlich behinderndes Betteln
Betteln unter Vortäuschen von nicht vorhandenen körperlichen Behinderungen oder Krankheiten sowie persönlichen Notlagen oder Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen mit nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten
Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder
Betteln mit Tieren ohne die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Nachweise

Nach den bisherigen Erfahrungen ist seit August 2014 im Bereich des Bahnhofviertels ein deutlich verringertes Auftreten von Bettlern feststellbar. Im Bereich des Altstadtrings hingegen ist ein Zuwachs zu erkennen. Allerdings kann allgemein festgestellt werden, dass sich die Bettler bereits auf die Vorgaben der Allgemeinverfügung „eingestellt“ haben und ihr Auftreten verändert haben. So bettelt ein Großteil nun „still“, was den Vorgaben der Allgemeinverfügung entspricht, solange es sich nicht um bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln handelt. Außerhalb des Geltungsgebietes der Allgemeinverfügung gibt es bisher keine merklichen Veränderungen beziehungsweise Abwanderungstendenzen.

Eine abschließende Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt sicherlich noch nicht möglich. Hierzu müssen die weiteren Monate noch abgewartet und ausgewertet werden. Das Polizeipräsidium behält zusammen mit dem Kreisverwaltungsreferat die weitere Entwicklung im Auge.
 
Im Bereich des Altstadtringes wurden im Monat September bislang 78 Fälle mit Bettelbezug bearbeitet. 52 mal handelte es sich dabei um einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung. Im Monat August wurden ab “in Kraft treten“ der Allgemeinverfügung 48 diesbezügliche Verstöße festgestellt.
 
Im Bereich des Bahnhofviertels kam es zu 7 Beanstandungen wegen Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung.
 
Die im Rahmen der festgestellten Verstöße ausgesprochenen Platzverweise zeigten oftmals keinerlei nachhaltige Wirkung. Die betroffenen Bettler wurden regelmäßig, trotz erfolgter Belehrung und Aushändigung des Informationsblattes der Landeshauptstadt München immer wieder an den gleichen Örtlichkeiten angetroffen.

Um die polizeilichen Platzverweise bei einer solchen ständigen Nichtbeachtung durchzusetzen, wurden letztendlich in sechs Fällen Gewahrsamnahmen von bis zu einer Woche ausgesprochen, die auch richterlich bestätigt wurden.

Beispielsweise wurde ein rumänischer Scheibenputzer angetroffen, der in der Rotphase einer Ampelanlage am Karlsplatz die Scheiben der dort wartenden Autofahrer putzte, egal ob diese wollten oder nicht. Dafür verlangte er einen entsprechenden Obolus. Nach mehrmaliger Nichteinhaltung des polizeilichen Platzverweises wurde hier letztendlich vom Ermittlungsrichter eine Gewahrsamnahme bis 12 Uhr mittags des Folgetages angeordnet.

In einem anderen Fall wurde vom Ermittlungsrichter gegen zwei rumänische Bettler eine Gewahrsamnahme mit einer Woche Dauer angeordnet. Die Beiden hatten den Verkehr behindert und außerhalb des satzungsrechtlich geschützten Bereiches gebettelt. Anschließend missachteten sie beharrlich den mehrfach ausgesprochenen polizeilichen Platzverweis.

„Bei Maßnahmen wird von der Polizei bewusst differenziert. Unser Ziel ist es nach wie vor nicht, das Betteln in München zu verbieten. Wir wollen es den organisierten Bettlerbanden, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Belästigungen in der Öffentlichkeit geführt haben, so unattraktiv wie möglich bei uns machen!“ betont Polizeivizepräsident Robert Kopp.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle fügt hinzu: „Uns kommt es darauf an, bestimmte Formen des Bettelns zu unterbinden und damit die Belästigung der Bürgerinnen und Bürger durch aggressives Auftreten zu verhindern. Die Allgemeinverfügung scheint insoweit bereits eine erste Wirkung gezeigt zu haben“.

1726. Polizeiliches Resümee zur Eilversammlung „Gegen und wegen den neuesten massiven Angriffen der ISIS“
Am Samstag, 27.09.2014, wurde bei der Polizeiinspektion 15 (Sendling) eine Demonstration für den Sonntag, 28.09.2014, zum Thema „Gegen und wegen den neuesten massiven Angriffen der ISIS“ angezeigt.

Die Versammlung begann planmäßig am Sonntag, 28.09.2014, um 14.00 Uhr, am Karlsplatz/Stachus und verlief über die Sonnenstraße, Landwehrstraße, Goethestraße, Bayerstraße und endete gegen 18.15 Uhr wieder am Karlsplatz.

Schon während der Auftaktkundgebung am Stachus, an der ca. 70 Personen teilnahmen, wurde bei einer Versammlungsteilnehmerin eine verbotene Öcalan-Fahne sichergestellt. Anzeige wurde erstattet.

Bei der sich fortbewegenden Versammlung nahmen ca. 120 Anhänger teil. Hier kam es zu zwei Anzeigen nach dem Vereinsgesetz wegen dem Skandieren verbotener Parolen.

Mit unveränderter Teilnehmerzahl wurde die Versammlung gegen 18.15 Uhr am Karlsplatz beendet.

Bei der Versammlung zeigte es sich, dass Kundgebungsmittel und Redebeiträge überwiegend auf das Thema der PKK ausgerichtet waren und nicht auf das angemeldete Thema.

Nach Beendigung der Versammlung kam es durch die aufgeheizte Stimmung zu einer rassistischen Beleidigung gegen einen in zivil gekleideten Polizeibeamten mit ausländischen Wurzeln.

Bei der Festnahme des Beleidigers kam es zu Widerstandshandlungen, bei der drei Beamte verletzt wurden.

Es wurden zwei Personen festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Polizeiinspektion 11 (Altstadt) verbracht.

Insgesamt wurden sechs Anzeigen erstellt. Unter anderem wegen Zeigen einer verbotenen Öcalan-Fahne, zweimal wegen verbotener Parolen, eine Festnahme und Anzeige nach Beleidigung und Widerstand sowie zwei Festnahmen nach gefährlicher Körperverletzung.

Nach Beendigung der Versammlung wurde Anzeige gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung gestellt. Die Ermittlungen dazu werden durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt.

1727. Rentnerin in ihrer Wohnung von Trickdieben bestohlen – Mittersendling
Am Freitag, 26.09.2014, gegen 15.10 Uhr, klingelte ein unbekannter Mann an der Wohnung einer 82-jährigen Rentnerin und erklärte, dass die in dem Haus wohnende Tante im Krankenhaus liegt. Da er ihr gerne eine schriftliche Nachricht hinterlassen würde, bat er um einen Zettel und Stift.

In der Küche musste die Seniorin für den Täter eine Nachricht auf den Zettel aufschreiben.

Offenbar hatte der Unbekannte die Tür nicht ganz geschlossen und somit einem Mittäter den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Nachdem er wieder gegangen war, stellte die Rentnerin fest, dass ihr Kleiderschrank im Schlafzimmer geöffnet war und daraus eine größere Menge Bargeld, Sparbücher und eine Scheckkarte entwendet worden waren.

Die Polizei wurde erst verspätet verständigt.

Der Rentnerin war es auch nicht mehr möglich, den unbekannten Mann zu beschreiben.

Quelle: Bayerische Polizei