POL-FR: Titisee-Neustadt, B31 – Verkehrsunfall nach verbotenem Wendemanöver

22.09.2014 | 11:50 Uhr

Freiburg (ots) – Am Samstag, 20.09.2014, gegen 11.50 Uhr fuhr ein 53-jähriger Pkw-Fahrer zwischen den Anschlussstellen Neustadt-Mitte und Neustadt-Ost in Richtung Donaueschingen und wollte verbotswidrig, trotz doppelt durchgezogener Mittellinie, wenden. Der nachfolgende 50-jährige Autofahrer kollidierte dabei mit dem wendenden Fahrzeug, wodurch beide Pkw ins Schleudern gerieten und auf dem Gegenfahrstreifen zum Stehen kamen. Beide Autofahrer und die beiden Mitfahrer im Verursacherfahrzeug blieben glücklicherweise unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 11.000 EUR. Der Pkw des Verursachers musste mit einem Abschleppdienst geborgen werden.

Die Unfallbeteiligten hatten wohl sehr viel Glück, dass es nur zu Sachschaden kam und Personenschaden nicht zu beklagen war. Durch verbotene Wendemanöver auf der B31 werden immer wieder Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Unfallfolgen verursacht.

Rückfragen bitte an:  Clemens Winkler Polizeipräsidium Freiburg Polizeirevier Titisee-Neustadt Telefon: 07651 / 9336 - 120 E-Mail: titisee-neustadt.prev@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa