Polizeipräsidium Koblenz
22.09.2014, 10:14 – Verkehrsdirektion Koblenz
Liebshausen, Großkontrolle der Polizei auf der BAB 61Überwachung des Sonntagsfahrverbots im Blick
In Zusammenarbeit mit allen Schwerverkehrskontrolltrupps der Polizei Rheinland-Pfalz, unterstützt durch Beamte des Polizeipräsidiums Westhessen umfangreiche Kontrollen mit dem Schwerpunkt Sonntagsfahrverbot und gewerblicher Personenverkehr durchgeführt. Diese fanden am 21.09.2014, in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr auf der Autobahn 61 in beiden Fahrtrichtungen statt. Die Maßnahmen wurde Beamten der Landespolizeischule und Mitarbeitern der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionale Gewerbeaufsicht, unterstützt.
Insgesamt wurden 52 Fahrzeuge kontrolliert, darunter befanden sich auch sechs Reisebusse. Neben zahlreichen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten musste insgesamt sieben LKW-Fahrern die Weiterfahrt untersagt werden. Drei von ihnen durften wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot ihre Fahrt erst um 22:00 h fortsetzen und zwei erst nachdem sie die Ladung ordnungsgemäß gesichert hatten. Auf einen längeren Aufenthalt müssen sich zwei Trucker einrichten: In einem LKW war ein falsches Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eingebaut und der Anhänger war 20 cm höher als erlaubt. Eine Weiterfahrt wird erst gestattet wenn ein ordnungsgemäßes Kontrollgerät eingebaut ist und die Höhe die gesetzliche Höchstgrenze von vier Metern nicht mehr überschreitet. Beim Anhänger des zweiten Fahrzeuges muss an der Kontrollstelle erst die defekte Bremsanlage instandgesetzt werden. Erst danach geht für diesen Fahrer die Reise weiter.
Das Sonntagsfahrverbot untersagt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über siebeneinhalb Tonnen oder Lastkraftwagen mit Anhänger also auch entsprechend zugelassene so genannte Sprinter“ die Fahrt auf deutschen Straßen an Sonntagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Ausnahmen hiervon gelten zum Beispiel für frische Produkte oder für Fahrten, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot schlägt beispielsweise beim Halter mit mehreren Hundert Euro Bußgeld zu Buche.
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