Bei Unterstützung einer Gerichtsvollzieherin – Polizeibeamter bei Widerstand verletzt
RAUM GEMÜNDEN, LKR. MAIN-SPESSART. Bei der Unterstützung einer Gerichtsvollzieherin, die zu einem Mann mit einer offen stehenden Geldforderung und einem inzwischen ergangenen Haftbefehl gekommen war, ist am Mittwochmittag ein Polizeibeamter verletzt worden. Der 59-Jährige, der nicht bereit war, den Betrag zu bezahlen bzw. eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, hatte sich bei seiner Festnahme gewehrt. Gegen den Beschuldigten wurde eine Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Gerichtsvollzieherin, die mit einer Forderung in Höhe von 900 Euro bei dem Beschuldigten erschienen war, hatte um die Mittagszeit um Unterstützung einer Streifenbesatzung der Polizeistation Gemünden gebeten. Den Beamten und auch der Gerichtsvollzieherin gegenüber erklärte der Mann, dass er den Haftbefehl nicht anerkenne und er auch nicht bereit sei, das geforderte Geld zu bezahlen. Außerdem zeigte der Mann keinerlei Bereitschaft, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Daraufhin wurde ihm wegen des bestehenden Haftbefehls die Festnahme erklärt. Dagegen wehrte sich der 59-Jährige und riss sich los. Er flüchtete in seinem Haus zum Ausgang. Der Beschuldigte wurde überwältigt und musste aufgrund seines renitenten Verhaltens auch gefesselt werden. In seiner Jacke entdeckten die Beamten ein Pfefferspray. Nachdem sich der 59-Jährige zwischenzeitlich tot gestellt hatte, wurde er dann zur Dienststelle der Polizeistation Gemünden gebracht.
Wie sich herausstellte, hatte sich einer der eingesetzten Beamten bei der Festnahme eine 3 cm breite Platzwunde am Kinn zugezogen. Diese Verletzung musste im Krankenhaus mit drei Stichen genäht werden. Der Polizeikommissar ist bis auf weiteres dienstunfähig. Bei dem Beschuldigten war die Brille zu Bruch gegangen.
Der 59-Jährige wurde im Laufe des Nachmittags wieder entlassen, nachdem eine Familienangehörige den geforderten Betrag eingezahlt hatte. Auf den Mann kommt jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu.
Audiodatei
O-Ton des Pressesprechers Karl-Heinz Schmitt; Dauer 0:51 Min.
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