BPOL-HRO: Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel Chemnitzer FC gegen F.C. Hansa Rostock – Verbot der Mitnahme von Glasflaschen und Pyrotechnik –

10.09.2014 | 15:24 Uhr

Rostock (ots) – Am Sonntag, dem 14. September findet im Stadion an der Gellertstraße in Chemnitz das Punktspiel der 3. Liga zwischen dem Chemnitzer FC und dem F.C. Hansa Rostock statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften werden zahlreiche Fans nach Chemnitz reisen. Ein Fanzug der Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Chemnitz verkehren. Die Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für 06:21 Uhr mit Halt in Güstrow (06:46 Uhr), Neustrelitz (07:39 Uhr) und Berlin-Lichtenberg. (09:05 Uhr) nach Chemnitz vorgesehen. Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen 17:32 Uhr ab Chemnitz über Berlin-Lichtenberg, Neustrelitz und Güstrow in die Ostseestadt, Ankunft gegen 22:29 Uhr, geplant. Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen und pyrotechnischen Gegenständen in dem Fanzug durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

   - 14. September 2014, 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr untersagt. 

Der Geltungsbereich umfasst die Fanzugverbindung auf den Bahnstrecken von Rostock nach Chemnitz und zurück und gilt für alle Personen, die diese Fanzugverbindung nutzen.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Bundespolizeibeamte überwacht und Kontrollen an den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen werden diesbezüglich durchgeführt.

Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt des Fanzuges an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei oder der Beförderungsausschlusses durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Rückfragen bitte an:  Bundespolizeiinspektion Rostock Kopernikusstr. 1b 18057 Rostock Pressesprecher Frank Schmoll Telefon: 0381 / 2083 126 E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de  Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.    Dazu sind ihr als operative Dienststellen die  Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und  Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung  Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit  unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in  Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige  Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente  "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee  (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.   Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.  2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,  Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.   Dazu gehören insbesondere: -  der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und  umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.   Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur  Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter  www.bundespolizei.de. 

Quelle: news aktuell / dpa