POL-FR: Müllheim/ Bad Krozingen – Junge Fahranfänger unter Alkoholeinfluss

08.09.2014 | 15:00 Uhr

Freiburg (ots) – Der Polizei Müllheim wurde am frühen Sonntagmorgen, 07. September, um kurz vor 02.00 Uhr mitgeteilt, dass der Fahrer eines roten Cabrios auf der Bundesstraße in Müllheim Schlangenlinien fahren und mehrfach den rechten und linken Bordstein touchieren würde. An der Wohnanschrift des Fahrzeughalters konnte eine Polizeistreife den Fahrer des Wagens schließlich mit über 1,3 Promille antreffen. Der Führerschein des 19-Jährigen, für welchen die 0,0 Promille Grenze für Fahranfänger in der Probezeit gilt, wurde einbehalten und dürfte jetzt für längere Zeit in amtlicher Verwahrung bleiben.

In Bad Krozingen stoppte eine Streife der Polizei einen 17-Jährigen auf seinem Motorroller. Der junge Mann war am Samstagabend, 06. September, gegen 22.30 Uhr im Schmiedeweg auf seinem Kleinkraftrad ohne Sturzhelm und ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Zudem hatten die Beamten Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Alkoholtest belegte, dass der junge Mann mit über 0,4 Promille sein Kleinkraftrad steuerte.

Die Folgen einer Alkoholfahrt zieht für Fahranfänger in der Probezeit und für alkoholisierte Jugendliche unter 21 Jahren im Bereich von 0,0 bis 1,09 Promille ein Bußgeld von mindestens 250 EUR und Punkte in Flensburg nach sich. Außerdem muss von Fahrerlaubnisinhabern noch eine Nachschulung absolviert werden. Die Probezeit verlängert sich in diesen Fällen in der Regel von den üblichen zwei auf vier Jahre. Bei Promillewerten über 1,1 Promille liegt eine Verkehrsstraftat zu Grunde. In diesen Fällen können Geldstrafen bis zu 3.000 Euro, entsprechend mehr Punkte, eine Nachschulung und ein längerer, mehrmonatiger Führerscheinentzug die Folge sein.

RM/ DH

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Quelle: news aktuell / dpa