LWSPA M-V: Grundberührung Fahrgastschiff (FGS) „Princess“ und weitere Ereignisse.

07.09.2014 | 22:40 Uhr

Sassnitz (ots) – Grundberührung Fahrgastschiff (FGS) „Princess“

Am 05.09.2014 kam gegen 09:00 Uhr das Binnenfahrgastschiff / Kabinenschiff MS“ Princess“ mit Hh. Wijhe im Greifswalder Bodden nordöstlich Insel Vilm fest. Es entstand kein Personen oder Sachschaden. Das Fahrgastschiff kam selbstständig frei und konnte seine Fahrt in den Hafen Lauterbach fortsetzen. Die zuständige Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommision (ZSUK) in Mainz wurde informiert. Nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden und Stellen konnte das FGS die Fahrt gegen 14:10 Uhr fortsetzen. Auf Grund des Verstoßes gegen die Meldepflicht meldepflichtiger Ereignisse an die Verkehrszentrale (VKZ) wurde ein Verwarngeld ausgesprochen.

Festgekommenes Motorschiff

Am 05.09.2014 gegen 14:30 kam das Sportmotorschiff „Fenna“ mit Hh. Elburg unmittelbar nach dem Ablegen vom Südhafen Ralswiek am westlichen Fahrwassersaum fest. Ursächlich war der unzureichende Gebrauch der vorhandenen Navigationshilfen. Schäden an Personen und Sachen traten nicht ein. Der Bootsführer wurde mit Verwarngeld verwarnt.

Vermietung einer SY ohne gültiges Bootszeugnis

Bei einer am 07.09.2014 gegen 13.45 Uhr durchgeführten Kontrolle einer in Vercharterung befindlichen Segelyacht (SY) mit Heimathafen Gustow wurden mehrere Verstöße festgestellt. Wegen des fehlenden Bootszeugnis und der nicht vorhandenen Trinkwasserbescheinigung wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. Bis zur weiteren Entscheidung des zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) wurde eine vorläufige Festlegeverfügung veranlasst und ein Weiterfahrverbot ausgesprochen.

Seeschiffs- und Sportbootkontrollen

Im Zeitraum vom 05.09.2014 bis 07.09.2014 wurden im Zuständigkeitsbereich der WSPI-Sassnitz zahlreiche Kontrollen auf Seeschiffen und Sportbooten durchgeführt. Bei der Kontrolle eines Tankmotorschiffes (TMS) im FH „Sassnitz“ konnten die Abfallabgabebescheinigungen nicht vorgelegt werden bzw. wurden nicht aufbewahrt. Hier wurde ein Bericht an das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gefertigt. Bei den zahlreichen Sportbootkontrollen wurden fünf Verstöße u.a. gegen die Vorschriften des Verhaltens auf See festgestellt. Zugleich wurden die Besatzungen hinsichtlich des Fischereirechts kontrolliert. Hierbei wurden bei 29 Kontrollen ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht des Fischereischeins bzw. Angelberechtigung festgestellt.

Rückfragen bitte an:  Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Telefon: 038392/3080 Fax: 038392/30851 E-Mail: wspi-sassnitz@lwspa-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa