06.09.2014 | 20:12 Uhr
Waldeck (ots) – In der vergangenen Woche fand in den Fährhäfen in M-V eine Kontrolle im Rahmen des „Memorandum of Understanding über den Fährverkehr in der Ostsee“ (MoU) statt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich zeitgleich verstärkt Kontrollen von Beförderungseinheiten im Fährverkehr auf der Ostsee durchzuführen. Den Schwerpunkt in M-V bildet dabei der Seehafen Rostock. Im Fazit kann festgestellt werden, dass während dieses Zeitraumes keine schwerwiegenden Verstöße angetroffen wurden. Die Mängel beschränkten sich zum wesentlichen Teil auf die Kennzeichnung der Beförderungseinheiten und die Begleitpapiere. Ladungssicherungsmängel sind ebenfalls nach wie vor an der Tagesordnung, aber auch hier ist eine Verbesserung gegenüber vergangener Jahre auffallend. Insofern wurden keine schwerwiegenden, sicherheitsrelevanten Verstöße vorgefunden. Obwohl nicht Hauptgegenstand der Kontrollen innerhalb des MoU wurden in dieser Woche auch verstärkt Beförderungseinheiten mit Abfall einer Kontrolle unterzogen. Zur operativen Schulung und zur Klärung von Verfahrensfragen nahmen am Mittwoch Vertreter der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Landesbehörde teil. Es zeigte sich, dass sowohl bei nicht notifizierungsflichtigen Abfällen wie auch bei notifizierungspflichtigen und gefährlichen Abfällen eine Vielzahl von Mängeln festgestellt werden können, die nach § 326 (2) StGB zur Anzeige gebracht werden müssen. Insgesamt waren es neun.
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