Fußtritt gegen den Kopf

Fußtritt gegen den Kopf

HABACH, LKR. WEILHEIM-SCHONGAU. Wegen gefährlicher Körperverletzung ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gegen einen 45-jährigen Mann. Er hat am Donnerstagabend, 4. September 2014, einen 43-Jährigen bei einem Streit schwer verletzt. Der Ermittlungsrichter erließ inzwischen einen Haftbefehl.

Die beiden 45 und 43 Jahre alten polnischen Männer bewohnen in Habach gemeinsam eine Wohnung. Dort kam es am Donnerstagabend gegen 22.30 Uhr zu einem heftigen Streit, bei dem der 45-Jährige zuerst mit den Fäusten auf seinen Kontrahenten einschlug und dann wohl noch gegen den Kopf des am Boden liegenden Opfers trat. Der 43-Jährige wurde dabei schwer verletzt, er verlor bei der Attacke beispielsweise mehrere Zähne. Derzeit liegt er in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus.

Beamte der Penzberger Polizei und der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Weilheim nahmen den 45-Jährigen am Abend nach der Tat in der Wohnung fest. Die Ermittlungen in diesem Fall führt das zuständige Fachkommissariat der Kripo Weilheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 45-Jährige am gestrigen Freitag von den Beamten dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der erließ einen Haftbefehl, der 45-Jährige sitzt jetzt in Untersuchungshaft.


Quelle: Bayerische Polizei