BPOLI LUD: Loch in der Geldbörse macht Aufenthalt im Gefängnis unumgänglich

03.09.2014 | 12:52 Uhr

Görlitz (ots) – Das Loch in der eigenen Geldbörse wurde gestern einem 32-jährigen polnischen Staatsangehörigen zum Verhängnis. Als der Mann auf dem Autobahnrastplatz „An der Neiße“ kontrolliert wurde, ist eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Düsseldorf festgestellt worden. Das Amtsgericht Neuss hatte wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Die Vollstreckung dieser Strafe hätte durch die Zahlung von 2.656,98 Euro abgewendet werden können… wäre da nicht das Loch in der Geldbörse gewesen. Der Festgenommen ist in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.

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Quelle: news aktuell / dpa