01.09.2014 | 15:30 Uhr
Kreis Steinburg (ots) – Störung der Totenruhe (§ 168 StGB): Mit diesem strafrechtlichen Vorwurf sehen sich bislang Unbekannte konfrontiert, gegen die die Polizei eine Anzeige aufgenommen hat.
Sie werden beschuldigt, zwischen Freitag (18 Uhr) und Sonnabend (11.30 Uhr) auf dem Friedhofsgelände in der Straße Am Ehrenmal einen Blumenkranz von einem Urnengrab auf recht rabiate Weise entfernt, eine Grabkerze angezündet und das flüssige Wachs auf den Familiengrabstein geträufelt zu haben.
Wer die Unbekannten sind, ist derzeit nicht bekannt.
Hinweise an die Polizeistation Schenefeld, Telefon 04823/9227-0.
In Paragraph 168 StGB, „Störung der Totenruhe“, heißt es: (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt. (3) Der Versuch ist strafbar.
Hermann Schwichtenberg
Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Itzehoe Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010 Mobil: +49 (0) 171 337 53 56 E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de