29.08.2014 | 14:13 Uhr
Bremen (ots) –
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Ort: Bremen, Friedrichsdorfer Bahnweg Zeit: 21. August 2014, 15:00 Uhr
Der folgende Fall aus Bremen-Vegesack zeigt, dass ein günstig auf dem Flohmarkt erworbenes Fahrrad kein Schnäppchen sein muss. Im Rahmen einer Fahrradkontrolle wurde unter anderem das Fahrrad einer jungen Bremen-Norderin kontrolliert. Durch auffällige Firmenaufschrift auf dem Fahrrad alarmiert, stellten die Beamten später fest, dass es sich bei diesem Fahrrad um ein als gestohlen gemeldetes Rad handelt. Die Fahrradfahrerin wurde später von den Beamten zu Hause aufgesucht. Diese stießen im Rahmen ihrer Ermittlungen vor Ort auf ein weiteres gestohlenes Fahrrad. Beide Räder wurden sichergestellt. Um die Freude über das neue Fahrrad nicht zu trüben, rät die Polizei Bremen, sich vor dem Kauf einen Eigentumsnachweis in Form einer Rechnung sowie den Ausweis des Verkäufers zeigen zu lassen. Ein seriöser Verkäufer wird sich auch mit einer Überprüfung der Fahrraddaten bei der örtlichen Polizeidienststelle einverstanden zeigen. Grundsätzlich gilt in diesem Zusammenhang: Vorsicht bei viel zu günstigen Fahrrädern.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=35235
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