27.08.2014 | 19:15 Uhr
Waldeck (ots) – Am 27.08.14, gegen 18:00 Uhr, stellten Beamte der Wasserschutzpolizei Wismar einen Angler im Mündungsbereich der Köppernitz am Westhafen fest. Dieser Bereich ist Fischschonbezirk und das Angeln (gem. Küstenfischereiverordnung MV) vom 01.08.-28.02. jeden Jahres verboten. Es betrifft das gesamte Gebiet innerhalb einer seitlichen und seeseitigen Entfernung von 300 Metern zur Mündung der Köppernitz. Gegen den Angler wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar Telefon: 03841/25530 Fax: 038414/2553 226 E-Mail: wspi-wismar@lwspa-mv.de