27.08.2014 | 14:26 Uhr
Haren- Landkreis Emsland (ots) – Durch einen hinzugezogenen Sachverständigen konnten keinerlei Hinweise auf eine technische Ursache festgestellt werden.
Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass am Abend vor dem Brand eine Feier vor der Unterkunft stattgefunden hatte. Drei Personen, davon zwei Heimbewohner, hatten im Rahmen dieser Feier ein Lagerfeuer auf einem Grill entzündet. Etwa eine Stunde nach Ende der Feier war ein Heimbewohner auf den Brand in einem Abstellraum in der Unterkunft aufmerksam geworden.
Im Rahmen der Brandursachenermittlungen waren in diesem Raum neben zahlreichen anderen Dingen u. a. auch der Grill vorgefunden worden, auf dem zuvor das Lagerfeuer abgebrannt worden war.
Gegen zwei Heimbewohner wurden nun Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung eingeleitet. Beide bestreiten jedoch, den von ihnen genutzten Grill in den Abstellraum der Unterkunft gestellt zu haben.
Am 21.08.2014, gegen 03.25 Uhr, waren Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei zu dem Brandort an der Eichenallee geeilt. In dem Gebäude waren zu diesem Zeitpunkt überwiegend Asylbewerber untergebracht. Den Hausbewohnern war es gelungen, das Gebäude rechtzeitig zu verlassen. Dennoch zogen sich fünf Personen, darunter ein Kind, Rauchgasvergiftungen zu. Das etwa 25 mal 8 Meter große Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder und ist nicht mehr bewohnbar. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Sachschaden auf über 80000 Euro.
Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Rolf Havenga Telefon: 0591 / 87-104 E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de http://www.pi-el.polizei-nds.de