26.08.2014 | 09:09 Uhr
Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – Tuningen- Bundesautobahn A 81: Lkw fährt gegen Doppelleitplanke – umherfliegende Metallteile beschädigen nachfolgende Fahrzeuge – 13.500 Euro Sachschaden; Bundesstraße 33 – Parkplatz Gaskugel: Etliche Beanstandungen bei Schwerverkehrskontrolle
Tuningen- Bundesautobahn A 81: Lkw fährt gegen Doppelleitplanke – umherfliegende Metallteile beschädigen nachfolgende Fahrzeuge – 13.500 Euro Sachschaden
Aus noch nicht geklärten Gründen geriet ein ausländischer Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug am Montag auf der A 81 in Richtung Stuttgart – Höhe Tuningen – nach links gegen die Mittelleitplanke, die dadurch auf einer Länge von circa 100 Meter stark beschädigt wurde. Beim Überfahren von Splitterteilen wurden die Reifen eines nachfolgenden Pkw beschädigt. Ein nachfolgender Pkw-Lenker kam mit dem Schrecken davon, als ein schleuderndes Metallteil in der Frontscheibe unterhalb der Scheibenwischereinheit glücklicherweise steckenblieb. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf circa 13.500 Euro. Der Unfallverursacher begutachtete indessen den Schaden an seinem Lkw auf der Standspur und entfernte sich mit seinem Fahrzeug anschließend unerlaubt zur nächsten Autobahnausfahrt. Die zwischenzeitlich von Verkehrsteilnehmern alarmierten Beamten der Verkehrspolizei übernahmen die Ermittlungen und Vernehmung des betroffenen Lkw-Fahrers. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde bei dem 56-jährigen Fahrer eine Sicherheitsleistung von 500 Euro erhoben sowie dessen Fahrerlaubnis beschlagnahmt.
Bundesstraße 33 – Parkplatz Gaskugel: Etliche Beanstandungen bei Schwerverkehrskontrolle
Am Montag, zwischen 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr, führte die Verkehrsüberwachungsgruppe der Verkehrspolizeidirektion auf der Bundesstraße 33 auf dem Parkplatz Gaskugel beidseitige allgemeine Schwerverkehrskontrollen durch. Zehn Lkw-Fahrer erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz (4), erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (2), Straßenverkehrsordnung (2), Gefahrgutverordnung (1), Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (1), sowie eine Untersagung der Weiterfahrt aufgrund eines abgelaufenen Erlaubnisbescheids.
Rückfragen bitte an: Renate Diesch Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-111 E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/