25.08.2014 | 16:08 Uhr
Ulm (ots) – Drei Fahrzeugführer waren am Sonntag reichlich betrunken und mussten nach den erfolgten Blutproben wegen Trunkenheit im Verkehr von den kontrollierenden Polizeibeamten angezeigt werden. Gegen 03.00 Uhr war ein 43-jähriger VW-Lenker trotz Durchfahrtsverbot auf der Vorderen Karlstraße in Göppingen unterwegs. Er gab bei der Kontrolle zuerst an, dass er den Führerschein zuhause hätte. Die Überprüfung der Daten ergab aber, dass seine Fahrerlaubnis bis 2012 entzogen war und er das erforderliche MPU-Gutachten noch nicht gemacht hatte. Gegen 20.30 Uhr wollte eine 41-jährige Citroen-Lenkerin in eine Tiefgarage in Holzheim fahren und hatte dabei einen geparkten Toyota beschädigt. Eine Zeugin hatte dies beobachtet und die Toyota-Lenkerin informiert. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass die Unfallverursacherin erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Die Anhaltezeichen des Streifenwagens ignorierte gegen 23.30 Uhr ein Autofahrer auf der Überkinger Straße in Geislingen. Der Fiat Docato konnte in der Längentalstraße gestoppt werden. Der 40-jährige Fahrer gab an, dass er nur seinen betrunkenen Freund nach Hause bringen wollte. Dieser „Freundschaftsdienst“ endete mit der Blutprobe und der Sicherstellung des Führerscheins des 40-Jährigen.
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