LWSPA M-V: Führen eines Sportbootes unter Alkoholeinfluss und verursachen eines Sportbootunfalles

24.08.2014 | 02:26 Uhr

Stralsund (ots) – In den Abendstunden des 23.August 2014 bat der Hafenmeister in Barhöft um Unterstützung durch die Wasserschutzpolizei. Ein Sportbootführer, der unter Alkoholeinfluss stand, wollte mit seinem Schiff ablegen und hatte dabei bereits ein weiteres Sportboot beschädigt. Das Beatmen des Atemalkoholtestgerätes gelang dem Schiffsführer trotz mehrmaligem Versuch nicht mehr. So mussten die Beamten der WSPI Stralsund den Mann nach Stralsund zur Blutprobenentnahme verbringen. Gegen den Schiffsführer wird nun ermittelt wegen Führen eines Wasserfahrzeuges unter Einfluss alkoholischer Mittel im Sinne des Strafgesetzbuches und dem damit verbundenen Verstoß gegen die Seeschifffahrtsstraßenordnung. Zudem muss der Schiffsführer mit einer Aufforderung zur Erstattung der Kosten der Blutprobenentnahme durch den Bereitschaftsarzt und den Transportkosten durch die Wasserschutzpolizei rechnen.

Rückfragen bitte an:  Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund Telefon: 03831/26140 Fax: 03831/261411 E-Mail: wspi-stralsund@lwspa-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa