19.08.2014 | 11:37 Uhr
Landkreis Gifhorn (ots) – Landkreis Gifhorn 18.08.2014
Gleich drei Verkehrsteilnehmer, die mit unterschiedlichen Fahrzeugen im Landkreis unterwegs waren, wurden am Montag wegen erheblicher Tempoverstöße von der Gifhorner Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Zwei Beamte der Verfügungseinheit fuhren mit ihrem zivilen Videomesswagen gegen 12.20 Uhr auf Hauptstraße in Wahrenholz und verfolgten einen 17-jährigen Mofafahrer. Dessen Zweirad darf eigentlich nicht schneller als 25 km/h fahren, der junge Mann war jedoch mit sattem Tempo 81 unterwegs. Der Wesendorfer hatte erst vor kurzem die theoretische Führerscheinprüfung bestanden, auf die praktische wird er indes etwas länger warten müssen. Den Beamten gegenüber räumte er nämlich ein, erhebliche technische Manipulationen an seinem Mofa vorgenommen zu haben, um die Geschwindigkeit des Gefährts zu erhöhen. Wegen dieser nicht erlaubten Bauart Veränderungen und dem Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis leiteten die Polizisten ein Strafverfahren gegen den 17-jährigen ein.
Gegen 15.30 Uhr fuhren die Beamten mit ihrem PPS (Police-Pilot-System)-Fahrzeug hinter einem 30-jährigen Wahrenholzer her, der mit seinem VW Passat auf der Kreisstraße 29 in Richtung Stüde unterwegs war. Obwohl dort Tempo 100 gilt, beschleunigte der 30-jährige seinen Pkw auf satte 158 km/h. Ihn erwarten nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Gegen 18.10 Uhr verfolgte der Videomesswagen der Polizei dann einen 43-jährigen Motorradfahrer auf der Kreisstraße 114 in Richtung Wolfsburg, nachdem dieser zuvor beim Überholen Sperrflächen überfahren und den Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen deutlich unterschritten hatte. Hierbei war der Wolfsburger mit gemessenem Tempo 145 unterwegs, obwohl an dieser Stelle (Höhe Calberlah) nur 100 km/h erlaubt sind. Da der 43-jährige innerhalb eines Jahres bereits zum zweiten Male wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes erwischt wurde, muss auch er nun für einen Monat seinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Außerdem drohen ihm ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
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