18.08.2014 | 12:02 Uhr
Frankfurt/Main (ots) – Am 11.08.14 verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main einen 33-jährigen Somali wegen Einschleusung von zwei Landsleuten zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten. Dem Urteil gingen Ermittlungen der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main voraus, die den 33-Jährigen am 29.05.14 zusammen mit seinen beiden Opfern auf dem Flug aus Windhuk/Südafrika am Frankfurter Flughafen feststellten. Gegenüber den Bundespolizisten gaben die beiden offensichtlichen Flüchtlinge an, dass sie für die Schleusung 8.800 Euro bezahlten. Die südafrikanischen Flüchtlingspässe, die die Bundespolizei zerrissen in dem Flugzeug sicherstellen konnten, die Geldbörse und andere persönlichen Habseligkeiten seien ihnen vom Verurteilten abgenommen worden. Hierdurch sollte nicht nur ihre Identität, sondern auch ihre Herkunft und die Hinweise zum Schleuser verschleiert werden. Auch sei ihnen aus dem gleichen Grund verboten worden, mit der Polizei über den Schleuser zu sprechen. Die beiden Geschleusten stellten gegenüber den Bundespolizisten seinerzeit einen Asylantrag. „Dieser Fall zeigt erneut, dass im Hintergrund der unerlaubten Migration in aller Regel Schleuser agieren, die dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind und denen es egal ist, ob sie mit Drogen, Waffen oder dem Schicksal von Menschen Kasse machen. Aus diesem Grund ist die Bekämpfung der Schleusungskriminalität auch einer unserer Schwerpunkte im Bereich der Strafverfolgung“, so Joachim Moritz, Präsident der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main.
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