POL-DEL: Pressemeldung des PK Nordenham vom 17.08.2014

17.08.2014 | 10:05 Uhr

Delmenhorst (ots) – Trunkenheit im Straßenverkehr als Fahranfänger

Am 17.08.2014, um 04:00 Uhr, kontrollierten die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham einen 18-jährigen Nordenhamer Fahranfänger mit seinem PKW. Dieser war in Nordenham in der Straße „Hoher Weg“ unterwegs. Da der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand, wurde mit diesem ein Test am gerichtsverwertbaren Alcomaten durchgeführt. Dieser Test ergab einen Wert von 0,3 %0. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da dieser als unter 21-Jähriger im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinwirkung geführt hat. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es Kraftfahrzeugführern in der Probezeit oder Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben untersagt ist, unter Alkoholeinwirkung am Straßenverkehr teilzunehmen. Hierbei kommt es nicht auf Gefahrengrenzwerte an, sondern auf den Alkoholgenuss vor und während der Fahrt. Der Fahrzeugführer muss in diesem Fall neben der Geldbuße mit den Kosten des Verfahrens, Punkten im Verkehrszentralregister und da es als schwere Zuwiderhandlung eingestuft wird, mit einem Aufbauseminar rechnen.

Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch Herr Büsing Telefon: 04731/9981-0 

Quelle: news aktuell / dpa