15.08.2014 | 12:36 Uhr
Brokstedt (ots) – In diesem Monat hat eine per Wurfsendung angekündigte Müllsammlung in Brokstedt zu erheblichen Verwirrungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Aktion gesorgt. Während zahlreiche Bürger der Gemeinde davon ausgingen, dass sie rechtens ist, schritt die Polizei ein und belegte den Initiator mit einer Anzeige.
Zahlreiche Haushalte in Brokstedt erhielten Flyer mit dem Hinweis auf eine Metall- und Elektroschrottsammlung am 12. August 2014 und mit der Aufforderung, den entsprechenden Müll zur Abholung an die Straße zu stellen. Als Verantwortlicher gab sich ein 30-jähriger Norderstedter zu erkennen. Zahlreiche Bürger reagierten auf das Schreiben und legten die gewünschten Teile an ihren Grundstücken ab, vermutlich dankbar, sie auf einfachem Wege los zu sein. Was viele von ihnen sicher nicht wussten: nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unterliegen gewerbliche Sammlungen grundsätzlich der Anzeigepflicht. Ausgenommen von gewerblichen Sammlungen ist jedoch das Sammeln von gefährlichen Abfällen, zu denen auch Elektronik- und Elektronikaltgeräte zählen. Aus diesem Grunde schritt die zwischenzeitlich von der Sammlung in Kenntnis gesetzte Kellinghusener Polizei ein und griff den Norderstedter während seiner Einsammel-Tour ab. Auch ihm schien nicht klar zu sein, dass sein Tun gesetzeswidrig war und die Altgeräte stets über öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten entsorgt werden müssen. Der Schrottsammler, der zudem nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für seinen Transporter besaß, muss sich nun wegen mehrerer Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verantworten. Den Menschen, die in diesem Fall froh waren, ihren Abfall ohne viel Aufwand entsorgen zu können, bleibt seitens der Polizei zu raten, auf derartige Aufrufe per Flyer nicht zu reagieren. Altgeräte können entweder direkt bei den Wertstoffhöfen des Kreises Steinburg entsorgt oder zur Abholung durch die Firma Dörner angemeldet werden. Hierzu sind auf den Internetseiten des Kreises Steinburg Details zu finden.
Merle Neufeld
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