09.08.2014 | 02:37 Uhr
Stralsund (ots) – In den anspruchsvollen Gewässer rund um Stralsund, unterliegen Schiffe ab einer bestimmten Länge, Breite und Tiefe, einer Lotsenpflicht. Ein Kapitän, der nach mehrmaligen Fahrten unter Lotsenaufsicht seine Revierkunde nachgewiesen hat, bekommt eine sogenannte Freifahrerbescheinigung und darf daraufhin ohne Lotsen im geprüften Revier unterwegs sein. Jedoch ist diese Freifahrerbescheinigung personen- und schiffsgebunden. Im vorliegenden Fall sprang der erfahrene Kapitän kurzfristig als Schiffsführer des Fahrgastschiffes „Katharina von Bora“ ein. ohne für dieses Schiff eine Freifahrerbescheinigung zu besitzen. Er war somit verpflichtet, trotz seiner Revierkenntnisse, einen Lotsen anzufordern. Für dieses Versäumnis hat er nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige zu rechnen und das Fahrgastschiff darf seinen Weg erst fortsetzen, wenn die entsprechenden Nachweise an Bord sind oder ein berechtigter Kapitän das Schiff führt.
Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund Telefon: 03831/26140 Fax: 03831/261411 E-Mail: wspi-stralsund@lwspa-mv.de