Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen

Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen

NERSINGEN, LKR. NEU-ULM. Bereits am Abend des 31.Juli 2014 kam es zu einer Köperverletzung zum Nachteil eines 17-Jährigen am Bahnhof. Die Täter wurden ermittelt und Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen.

Gegen 22.20 Uhr traf der junge Mann am Bahnhof zufällig auf einen gleichaltrigen und einen 25 Jahre alten Mann. Gegen den Gleichaltrigen hatte er in einem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Drogendelikten ausgesagt. Da sich der Gleichaltrige deswegen mit einer Strafanzeige konfrontiert sah, nahm er ihm die Aussage wohl übel. Der Gleichaltrige war an dem Abend in Begleitung eines 25-jährigen Freundes. Der Ältere sprach dann den 17-jährigen Zeugen an, dass sein Freund wegen ihm nun Scherereien mit der Polizei habe. Er schlug dann mit Fäusten und Füßen auf den Jugendlichen ein. Mit diesen körperlichen Angriffen untermauert, forderte er das Opfer auf, seine bisherigen Aussagen zurückzunehmen und auf eine Anzeigenerstattung wegen der jetzigen Körperverletzung zu verzichten.

Der Jugendliche erlitt erhebliche Verletzungen im Kopfbereich und an der Brust. Offensichtlich hatte der Gleichaltrige seinen Begleiter zu diesem Verhalten aufgefordert. Der 25-jährige Schläger ist polizeibekannt und steht derzeit unter Bewährung. Trotz der Drohung handelte das junge Opfer gut und erstattete Anzeige bei der Neu-Ulmer Polizei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen erließ das Amtsgericht Memmingen Haftbefehle wegen Verdunkelungsgefahr gegen die beiden Täter. Diese wurden daher gestern festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
(PI Neu-Ulm, 13 Uhr, ce)



Quelle: Bayerische Polizei