BPOLD-B: S-Bahn Surfer sprühte auch Graffiti

05.08.2014 | 14:40 Uhr

Berlin-Wilmersdorf (ots) – Am Montagnachmittag ereignete sich in Berlin ein Fall des sogenannten S-Bahnsurfen. Die aufmerksame S-Bahnaufsicht am Bundesplatz konnte den Surfer bis zum Eintreffen der Bundespolizei festhalten. Erste Ermittlungen überführten den Jugendlichen zudem als Graffitisprayer.

Gegen 16:50 Uhr stieg ein 17-Jähriger am Bahnhof Heidelberger Platz auf die Kupplung des letzten Wagens der S-Bahn der Linie S46 und fuhr so bis zum Bahnhof Bundesplatz mit. Dort erkannte die Bahnhofsaufsicht das hochriskante Treiben des Teenys und hielt ihn bis zum Eintreffen der alarmierten Bundespolizisten fest. Bei der Überprüfung des 17-jährigen Berliners fanden die Beamten typische Sprayer-Utensilien, darunter Graffiti-Vorlagen mit individuellen Schriftzügen, Sprühdosen und Stifte. Derartige Schriftzüge waren auch an einer S-Bahn in der Nähe des Bahnhofs Bundesplatz angebracht. Damit konfrontiert zeigte sich der Spandauer geständig und räumte ein, die S-Bahn im Vorfeld besprüht zu haben.

Nachdem die Identität zweifelsfrei geklärt war und die aufgefunden Sprayer-Utensilien sichergestellt waren, entließ ihn die Streife vor Ort. Bislang trat der Jugendliche polizeilich noch nicht in Erscheinung.

Gegen den Berliner hat die Bundespolizei wegen des S-Bahn-Surfens und der Sachbeschädigung Ermittlungen aufgenommen.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor dem unberechtigten Betreten und Benutzen von Bahnanlagen und Zügen und den Gefahren in diesem Bereich. Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz! Hier besteht Lebensgefahr! Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche immer wieder sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten und Unachtsamkeit. Neben den tödlichen Gefahren des Bahnstromes gibt es weitere Gefahrenquellen, die vom Zugverkehr und von den Betriebsanlagen ausgehen!

Graffitischmierereien an fremdem Eigentum sind Straftaten. Insbesondere Jugendliche unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten.

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Quelle: news aktuell / dpa