POL-OG: Lahr – Intensive Kontrollen bei Treffen eines Motorradclubs

02.08.2014 | 20:12 Uhr

Lahr (ots) – Das öffentliche Tragen des Schriftzuges ‚Hells Angels‘ und die öffentliche Verwendung des behelmten Totenschädels als Logo wurden in einer Entscheidung des OLG Hamburg vom April dieses Jahres für unzulässig erklärt. Trotz unterschiedlicher Rechtsprechung im Bundesgebiet schloss sich das Innenministerium Baden-Württemberg dem hanseatischen Urteil an und verfügte ein entsprechendes Verbot im Südweststaat. Eine Veranstaltung des Motorradclubs beim Flugplatz Lahr rief daher am Samstag Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Offenburg auf den Plan. Mit der Unterstützung von Kräften des Präsidiums Einsatz überprüften mehr als 100 Beamte Veranstaltungsbesucher und deren Fahrzeuge nicht nur auf deren Verkehrstauglichkeit.

Neben der routinemäßigen Kontrolle, die alljährlich rund um die Veranstaltung stattfand, galt ein Augenmerk nun auch der Verwendung der umstrittenen Embleme. Schon im Vorfeld sind die einschlägigen Clubs und insbesondere auch der Club in Lahr gründlich über das Verbot informiert worden. Lediglich ein Motorradfahrer fiel auf, der einen geringfügig modifizierten Schriftzug an seinem Fahrzeug angebracht hatte. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Offenburg wird jetzt geprüft, ob gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet wird – auf die Beschlagnahme des Fahrzeuges wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichtet. Die Besucher waren aus dem süddeutschen Raum und aus dem benachbarten Elsass und der Schweiz nach Lahr gereist, um auf dem Vereinsgelände des einheimischen Clubs ein ‚Familienwochenende‘ zu verbringen.

Die Polizei zählte auf den Zufahrtswegen zum Vereinsheim insgesamt 148 Fahrzeuge, davon 18 Motorräder. Doch nicht nur Besucher des Motorradclubs waren am Samstag auf der Einsteinallee unterwegs: Rund die Hälfte der von der Polizei überprüften Verkehrsteilnehmer waren auf dem Weg zu der Veranstaltung. Davon fielen neben dem Zweirad mit dem Schriftzug drei Fahrzeuge mit Veränderungen an Auspuffanlagen und Luftfiltern auf, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Die Fahrer durften allerdings ihren Weg nach Hause oder in die nächste Werkstatt fortsetzen. Bei einem der Besucher konnten die Beamten eine kleine Menge Haschisch beschlagnahmen.

Wesentlich auffälliger waren dagegen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer: Die Einsatzkräfte stießen beispielsweise im Kofferraum des Wagens dreier Handwerker auf ein älteres Luftgewehr, ein Autofahrer brachte es beim Alkoholtest auf rund zwei Promille und gegen einen Renault-Lenker wurde ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. In einem weiteren Fall musste ein Roller sichergestellt werden, der Fahrer war ohne Fahrerlaubnis mit dem Zweirad gestoppt worden.

Die Kontrollaktion dauerte bis in die frühen Abendstunden.

/hp

Rückfragen bitte an:  Polizeipräsidium Offenburg Pressestelle Telefon: 0781-211211 E-Mail: offenburg.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa