Ein 35-jähriger kamerunischer Staatsangehöriger war mit anderen Personen an einer mit Badeverbot ausgewiesenen, umzäunten Stelle gegenüber dem Freibad ins Wasser gegangen. Dort ging der unter erheblichem Alkoholeinfluss stehende Mann, der nicht schwimmen konnte, plötzlich unter und ertrank. Mehreren Zeugen gelang es zwar, ihn aus dem Wasser zu ziehen, die Wiederbelebungsmaßnahmen, die von einem Notarzt fortgesetzt wurden, waren aber erfolglos.
In mehreren aufgrund des Geschehens erstatteten Strafanzeigen wird einem Bademeister des Freibades Plötzensee unterstellt, er habe aufgrund einer rechtsextremistischen Gesinnung den 35-Jährigen Afrikaner vorsätzlich ertrinken lassen. Nach den gemeinsamen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin hat sich dieser Verdacht nicht bestätigt, es ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten des Bademeisters. Er ist nach den vorliegenden Zeugenaussagen und übrigen bisherigen Ermittlungsergebnissen erst zehn Minuten später über den außerhalb seines Aufsichtsgebietes geschehenen Unfall informiert worden. Danach hatte er keine Möglichkeit mehr, den Ertrinkenden noch zu retten.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass ein Aufrechterhalten der Behauptung, der Bademeister habe den 35-Jährigen ertrinken lassen, den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen dürfte und mit einer entsprechenden Strafanzeige zu rechnen ist.