Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 31. Juli 2014
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West -Pressestelle- Tel. 0831/9909-1013 bzw. Nst. -1012
Außerhalb der regulären Dienstzeit über die Einsatzzentrale – Nst. -1401
Fahrraddiebstahl
BURGAU. Der Polizei Burgau wurde jetzt angezeigt, dass am 22.07.2014 in dem Zeitraum zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr am Bahnhof Burgau ein dort versperrt abgestelltes silberfarbenes Fahrrad der Marke Sundance, Typ Adventure, im Wert von ca. 300 Euro entwendet worden ist. Zeugen, die Angaben zum Tathergang, zu dem bislang unbekannten Täter bzw. zum Verbleib des Fahrrades machen können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Burgau, Tel.: 08222/96900, in Verbindung zu setzen.
(PI Burgau)
Fahrt unter Alkoholeinfluss
JETTINGEN-SCHEPPACH. Gestern Abend wurde in der Hauptstraße ein 70-jähriger Mofafahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er sein Mofa unter Alkoholeinfluss führte. Die Überprüfung ergab einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Den 70 Jährigen erwartet ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot.
(PI Burgau)
Verkehrsunfälle
GÜNZBURG. Zum Unfallzeitpunkt, 22.07.14, 09.20 Uhr, parkte ein Pkw-Fahrer verbotswidrig in der Postgasse. Da die Restfahrbahnbreite an dieser Stelle dann zu eng war, streifte ein anderer Pkw-Fahrer beim Durchfahren mit der rechten Fahrzeugseite das geparkte Auto. Sachschaden ca. 1.500 Euro.
GÜNZBURG. Zum Unfallzeitpunkt, 30.07.2014, 16.45 Uhr, wollte ein 76-jähriger rückwärts aus einer Parklücke in der Bahnhofstraße ausparken und übersah dabei einen anderen Pkw. Es kam zum Zusammenstoß. Sachschaden ca. 1.200 Euro.
GÜNZBURG. Am 30.07.2014, 08.11 Uhr, bog ein Lkw-Fahrer mit seinem Sattelanhänger von der Peter-Henlein-Straße nach rechts in die Daimlerstraße ab und streife dabei einen an der Einmündung ordnungsgemäß geparkten Pkw. Der Pkw wurde links eingedrückt und verschrammt. Sachschaden ca. 2.000 Euro.
GÜNZBURG. Am 30.07.2014, 16.55 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Pkw-Fahrer die Lochfelbenstraße in Günzburg in östlicher Richtung und wollte auf Höhe der Dillinger Straße nach links abbiegen. Beim Einfahren auf die Dillinger Straße unterschätzte er die Geschwindigkeit des herannahenden und bevorrechtigten Pkw und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Es kam zum Zusammenstoß. Sachschaden ca. 3.000 Euro.
(PI Günzburg)
Unfallflucht
ICHENHAUSEN. Zum Unfallzeitpunkt, 29.07.2014, 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr, parkte eine Pkw-Fahrerin ihr Fahrzeug entlang der Parkbucht in der Von-Stain-Straße in Ichenhausen.
Als sie gegen 13.30 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkam, stellte sie fest, dass hinten links ein Teil der Heckschürze am Pkw verzogen und verkratzt war. Sachschaden ca. 500 Euro. Hinweise bitte an die PI Günzburg Tel. 08221/919-0.
(PI Günzburg)
Drei Autos bei Auffahrunfall demoliert
JETTINGEN-SCHEPPACH. Nach dem es am Mittwochnachmittag auf der A 8 zwischen Burgau und Zusmarshausen am Ende des dreistreifigen Bereichs zu zähfließendem Verkehrs gekommen war, krachten drei Autos aufeinander. Eine 53-Jährige hatte in Richtung München fahrend nicht aufgepasst und erkannte die langsam fahrenden Wagen vor ihr zu spät. Sie krachte in das Heck des Vordermannes, welcher wiederum auf das davor fahrende Auto geschoben wurde. Zwei Personen verletzten sich nur leicht und müssen ihren Hausarzt aufsuchen. Alle drei Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Durch den Unfall wurde ein Fahrstreifen blockiert, was einen Rückstau von sieben Kilometer Länge zur Folge hatte. Den Gesamtschaden gibt die Autobahnpolizei Günzburg mit rund 16.000 Euro an.
(APS Günzburg)
Vorsicht vor Einkäufen über Anzeigen im Internet
KRUMBACH. Fast täglich erscheinen bei der Polizeiinspektion Krumbach Personen, die Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, da sie über das Internet Gegenstände eingekauft hatten und hierbei betrogen worden sind. Zwei Fälle von gestern sind nur Beispiele in einer mittlerweile unüberschaubaren Ideenvielfalt der Betrüger.
Eine 53-jährige Frau stieß über ein bekanntes Kleinanzeigenportal auf eine Anzeige in der Karten für das Konzert von Helene Fischer angeboten wurden. Der Verkäufer wollte ein Bezahlung per Überweisung im voraus. Da der Frau dies zu unsicher erschien, einigte sie sich mit dem Verkäufer auf die Bezahlung per Nachnahme. Als einige Tage später das Kuvert mit den Karten kam, übergab sie dem Postboten 205 Euro. Erst als sie einige Tage später eine Email vom Portalanbieter bekam, in der vor dem Inserenten gewarnt wurde, kamen bei der Frau Zweifel auf. Sie überprüfte die Karten genauer und stellte fest, dass es sich nur um einfache Kopien handelte, die auch noch inhaltliche Fälschungen aufwies. Eine Nachfrage beim ursprünglichen Aussteller der Karten bestätigte Verdacht. Unter der aufgedruckten Vorgangsnummer waren Karten für das Konzert in Berlin verkauft worden. Die Geschädigte hatte jedoch Karten für das Konzert in München in Händen.
Beim zweiten Fall erschien ein 31-jähriger Mann, der 2.800 Euro Schaden zu beklagen hat. Er erwarb über ein Internetportal einen „günstigen“ Traktor. Nach der Kontaktaufnahme mit dem osteuropäischen Verkäufer überwies der Geschädigte den Kaufpreis auf ein angebliches Treuhandkonto. Als der Traktor jedoch nicht geliefert wurde, fragte der Mann beim Portalanbieter nach. Von dort bekam er die Nachricht, dass der Anbieter keine Treuhandkonten bereitstellt und er wohl einem Betrüger zum Opfer gefallen ist.
Um nicht Opfer eines Betruges zu werden, sollte beachtet werden, dass die Kleinanzeigenportale ein Online-Marktplatz sind. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen. Mann sollte die Ware i.d.R. persönlich abholen und vor Ort bar bezahlen. Deswegen werden auf diesen Portalen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt lediglich unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Eine Ermittlung der Täter ist deshalb kaum möglich. Eine Bezahlung im voraus sollte nicht erfolgen.
(PI Krumbach)