Polizeipräsidium Westpfalz
30.07.2014, 16:13 – Polizeipräsidium Westpfalz
Ramstein, Blinder Passagier tot im Fahrwerkschacht einer US-Frachtmaschine aufgefundenObduktion ergab Erstickungstod
Nach dem Fund einer männlichen Leiche im Fahrwerkschacht einer amerikanischen Frachtmaschine, die am letzten Sonntag (27. Juli) kurz vor Mitternacht auf dem Ramsteiner US-Militärflughafen landete, steht die Todesursache fest. Der offenbar blinde Passagier ist erstickt, so lautet das Obduktionsergebnis von heute Mittag. Wartungspersonal hatte den unbekannten Toten entdeckt.
Bei der direkt nach der Landung erfolgten Flugzeuginspektion ist die Leiche eines dunkelhäutigen Mannes in einem Fahrwerkschacht einer Hercules C-130 J entdeckt worden. Zu Lebzeiten dürfte sich der Mann, dessen Identität weiterhin nicht feststeht, unbemerkt Zugang zur US-Frachtmaschine verschafft haben und als blinder Passagier mitgeflogen sein. Aufgrund vorliegender Erkenntnisse dürfte er mit hoher Wahrscheinlichkeit am Flughafen in Bamako/Mali zugestiegen sein.
Das US-Militärflugzeug war nach mehreren Zwischenstopps in Afrika und Europa unterwegs, bevor es Sonntagnacht auf dem US-Militärstützpunkt Ramstein landete.
Deutsche und amerikanische Sicherheitskräfte arbeiten in diesem Todesfall eng zusammen. So wurde der Leichnam aus vorsorglichen Gründen auf mögliche ansteckende Krankheiten untersucht. Die Analysen verliefen negativ.
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat im vorliegenden Fall ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Auf deren Antrag wurde die Obduktion des unbekannten Toten angeordnet, um die genaue Todesursache festzustellen und die Identifizierung des Leichnams zu ermöglichen.
Die am heutigen Vormittag durchgeführte Obduktion beim Rechtsmedizinischen Institut in Homburg ergab, dass die vermutlich aus Afrika stammende Person mit hoher Wahrscheinlichkeit erstickt ist, und dies aufgrund Sauerstoffmangels in hoher Flughöhe.
Die Ermittlungen, die federführend bei der Kriminaldirektion Kaiserslautern erfolgen und dort koordiniert werden, ergaben keine Anhaltspunkte für eine Fremdbeteiligung.
Bei dem Toten dürfte es sich augenscheinlich um einen Jugendlichen handeln, wenngleich die Gerichtsmediziner zumindest zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben zum Alter des Jungen machen können. Auch seine Identität steht nicht fest. Daher wird es notwendig sein, ein sogenanntes Personenfeststellungsverfahren anhand von erkennungsdienstlich gewonnenen Materialien – wie beispielsweise Fingerabdrücke des Toten – durchzuführen. Auch die Fortführung weiterer Nachforschungen wird Aufgabe der Kriminalisten sein.
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