POL-FR: Freiburg/ BAB 5 bzw. Freiburg/Brühl – Nachtrag zu: Französischer Sattelauflieger aus dem Verkehr gezogen

30.07.2014 | 09:28 Uhr

Freiburg (ots) – Der Unternehmer des am 23.07.2014 außer Verkehr gezogenen französischen Sattelaufliegers (wir berichteten, siehe unten angefügte Erstmeldung) wollte diesen am Vormittag des 29.07.2014 außer Landes transportieren. Zu diesem Zwecke lieh sich der 54-jährige französische Unternehmer einen Sattelauflieger eines befreundeten elsässischen Unternehmers.

Bei der Kontrolle in einer Werkstatt im Freiburger Stadtteil Brühl wurden auch an diesem Sattelauflieger massive Durchrostungen am Hauptrahmen festgestellt. Ferner war die Betriebsbremse an zwei von drei Achsen unwirksam. Auch dieser Sattelauflieger wurde einem Prüfingenieur vorgestellt, der diesen als verkehrsunsicher einstufte.

Der Unternehmer wünscht auch für diesen Sattelauflieger einen Abtransport außer Landes. Diese Woche noch plant der Unternehmer einen neuen Abtransport von nun zwei Sattelaufliegern mit einem weiteren – der Polizei noch unbekannten – Sattelauflieger. Die Verkehrspolizei ist gespannt. Die als „Verwahrhof“ umfunktionierte Werkstatt zeigt sich besorgt. Das französische Konsulat wurde durch die Experten der Verkehrspolizeidirektion Freiburg mit einem entsprechendem Bericht über den Sachverhalt informiert. Es wurde abermals ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro erhoben.

jj

Erstmeldung vom 24.07.2014, 09.41 Uhr

POL-FR: Freiburg, Autobahn A5, Km 758: Französischer Sattelauflieger aus dem Verkehr gezogen

Freiburg (ots) – Die Verkehrspolizei Freiburg kontrollierte am Mittwochabend auf einem Autobahnparkplatz einen französischen Sattelauflieger. Auffällig waren diverse Risse im Rahmen und ein stark verzogener Hauptrahmen.

Der Sattelauflieger wurde dem TÜV vorgeführt, der eine gebrochene Achse, eine verschlissene Anhängerkupplung und einen schwer gängigen Bremszylinder feststellte. Das Fahrzeug wurde als verkehrsunsicher begutachtet und die Weiterfahrt durch die Polizei untersagt.

Überraschenderweise war der 30-jährige französische Fahrer den deutschen Polizeibeamten dankbar für die Aktion. Dies ließ sich dann dadurch erklären, dass er vom Unternehmer verpflichtet worden war, den verkehrsunsicheren Sattelauflieger zu nutzen, obwohl er dies eigentlich nicht wollte. Kennzeichen und Zulassungspapiere werden mit entsprechendem Bericht an das französische Konsulat übersandt. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Der stark rostende Sattelauflieger hatte vor etwa vier Wochen die Hauptuntersuchung in Frankreich ohne erkennbare Mängel bestanden.

wr

Rückfragen bitte an:  Polizeipräsidium Freiburg Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Jenny Jahnz Telefon: 0761 882-1012 E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa