POL-TUT: Landkreise TUT, RW und FDS sowie Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis: Betrüger stellen über das Telefon angebliche Geld- und Sachgewinne in den Raum und verlangen Vorauszahlung

29.07.2014 | 09:36 Uhr

Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) – Landkreise Tuttlingen, Rottweil und Freudenstadt sowie Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis: Betrüger stellen über das Telefon angebliche Geld- und Sachgewinne in den Raum und verlangen Vorauszahlung – Polizei warnt vor Betrugs-Masche

Nicht existente Lotteriegewinne, hohe Bargeldsummen und Sachpreise wie beispielsweise Autos, scheinbar gewonnene Reisen oder der „große Preis“ aus Glückspielen sind aktuell die Masche, die sich dreiste Betrüger nach wie vor zu Nutze machen. Hierbei sind den Kriminellen bei den fingierten Telefonanrufen keinerlei Grenzen im Einfallsreichtum gesetzt – einmal als vorgetäuschte Anwaltskanzlei, ein anderes Mal als Notariat oder als scheinbar offizieller Vertreter einer sonstigen Behörde. Dabei ist die Vorgehensweise der dreisten Betrüger immer ähnlich und zielt immer auf dasselbe ab: Unrechtmäßig an das Bargeld des Angerufenen zu gelangen. Häufig werden die potentiellen Opfer dabei telefonisch auch unter Druck gesetzt.

In allen Fällen meldet sich unvorhergesehen eine seriös klingende Stimme und stellt einen hohen Geld- oder wertvollen Sachgewinn aus einer Lotterie, einem Gewinnspiel oder anderen Verlosung in den Raum. Um diesen dann zu erhalten, müsse das Gegenüber seine persönlichen Daten mitteilen oder gar Bargeld von mehreren hundert bis tausend Euro vorstrecken und auf ein Konto in das Ausland – in den aktuellen Fällen zumeist in die Türkei – transferieren. Eine Verrechnung der Kosten mit dem fiktiven Gewinn lehnen die Betrüger natürlich ab. Die Geldübermittlung erfolgt dann zumeist durch Einzahlung bei Anbietern für weltweiten Bargeldtransfer, durch diesen der Weg des Bargelds dann nur noch bedingt oder eben überhaupt nicht mehr zurückverfolgt werden kann. Sofern von dem Anrufer eine Telefonnummer auf dem Display erscheint, ist diese meist technisch verändert und damit quasi „vorgetäuscht“ (sogenanntes „Spoofing“).

Mehr als 30 von den Tätern „erfolgreich“ vollendete Delikte dieser Art konnte die Polizei im Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Tuttlingen alleine im aktuellen Jahr in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt sowie im Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis bislang verzeichnen. Damit wurden der Polizei im Landkreis Tuttlingen insgesamt sechs, im Landkreis Rottweil zehn, im Landkreis Freudenstadt sechs, im Zollernalbkreis fünf und im Schwarzwald-Baar-Kreis vier solcher Fälle mitgeteilt. Bei den meisten Fällen entstand ein finanzieller Schaden von mehreren tausend Euro. Die Polizei hat entsprechende Ermittlungen wegen Betrugs eingeleitet.

Einer der aktuellsten Betrugsfälle ereignete sich Mitte Juli im Schwarzwald-Baar-Kreis: Die dreisten Täter wandten sich hier telefonisch an einen 74 Jahre alten Mann. Hierbei behaupteten sie, dass der Angerufene angeblich Schulden bei einem Glückspielunternehmen habe. Um ein Gerichtsverfahren abzuwenden, müsse er einen höheren Geldbetrag überweisen. Das Opfer übermittelte im Weiteren in mehreren Überweisungen unwiederbringlich mehrere tausend Euro in die Türkei – insgesamt fast 10.000 Euro.

Die Polizei warnt eindringlich vor gleichgelagerten Betrugsmaschen und gibt Hinweise:

   - Seien sie insbesondere bei Ihnen nicht bekannten Anrufern       misstrauisch und prüfen Sie, ob sie überhaupt an einem       Glückspiel oder einer entsprechenden Verlosung teilgenommen       haben. Kann der vom telefonischen Gegenüber dargestellte       Sachverhalt überhaupt zutreffen? 
   - Insofern schenken Sie telefonischen Gewinn-Versprechungen keinen      Glauben - insbesondere wenn die Einlösung des Gewinns an       Bedingungen oder eine etwaige Vorausleistung geknüpft ist. 
   - Geben Sie am Telefon gegenüber Unbekannten keine persönlichen       Daten - insbesondere Bank- und Kontodaten - preis. Seriöse       Anliegen/Anfragen werden ausschließlich schriftlich zugestellt.       Lassen Sie sich also auch nicht am Telefon unter Druck setzen       und zum Beispiel eine Rückrufnummer geben. 
   - Vor allem aber leisten Sie keine Vorauszahlungen auf       versprochene Gewinne. Ein seriöses Unternehmen wird eine       Gewinnausschüttung niemals von einer Vorauszahlung abhängig       machen. 

Im Zweifel und bereits bei Verdachtsfällen notieren Sie sich die Telefonnummer des Anrufers (soweit angezeigt) und verständigen Sie die Polizei.

Weitere Informationen und Tipps unter www.polizei-beratung.de

gez. Matthias Preiss Tel.: 07461 941-114

Rückfragen bitte an:  Matthias Preiss Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-114 E-Mail: tuttlingen.pp.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa