28.07.2014 | 14:52 Uhr
PI Leer/ Emden (ots) – Emden – Verkehrsunfallstatistik für das 1. Halbjahr 2014, sowie Vorstellung der Kampagne „Tippen tötet“ für den Bereich des PK Emden
Emden – Im Bereich der Stadt Emden, als Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariates Emden, wurden im ersten Halbjahr diesen Jahres insgesamt 603 Verkehrsunfälle registriert. Dies entspricht für den Bereich des PK Emden einer Reduzierung der Gesamtzahl von durch die Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen. Daraus resultiert auch eine Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schwer verletzten Personen im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 18 Verkehrsunfälle. In insgesamt zwei Verkehrsunfällen nahmen die Beamtinnen und Beamten des Polizeikommissariates Emden Ermittlungen aufgrund von tödlich verletzten Verkehrsteilnehmern auf.
Die Hauptunfallursachen sind im Bereich des Polizeikommissariates Emden neben nicht angepasster Geschwindigkeit auch Vorfahrtmissachtungen.
Um die Verkehrsteilnehmer im Bezug auf Hauptunfallursachen und genereller Gefahren der Teilnahme am Straßenverkehr zu sensibilisieren, werden durch die Polizeiinspektion Leer/Emden und somit auch durch das Polizeikommissariat Emden, umfangreiche Präventionskonzepte begleitet und durchgeführt. Die Kampagne „Tippen tötet“ wurde im Rahmen der landesweiten Verkehrssicherheitsinitiative 2020 bereits Anfang Juli in der Polizeiinspektion Leer/Emden vorgestellt. Auch das Polizeikommissariat um den Ersten Polizeihauptkommissar Arno Peper, Leiter des Polizeikommissariates, beteiligt sich intensiv an der Kampagne.
„Autofahren und dabei zwischendurch immer wieder auf das Handy schauen, vielleicht nicht telefonieren, aber Tippen, das geht schon…“
Diese Einstellung haben immer mehr Autofahrerinnen und Autofahrer und bringen damit sich und andere in Lebensgefahr. In mehreren durchgeführten Umfragen von Medien und Versicherern gaben bis zu 50 Prozent der am Straßenverkehr Teilnehmenden zu, während der Fahrt auch gelegentlich das Handy zu nutzen. Ganze 20 Prozent sollen dabei sogar tippen.
Die Polizei Emden hierzu: „Wer bei einem Tempo von 50 km/h fünf Sekunden lang auf das Handy schaut, legt in dieser Zeit 70 Meter zurück. Mit so einem „Blindflug“ gefährdet man sich und Andere.“
Dieses Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wird übrigens mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Wer beim Tippen mehrfach erwischt wird, dem droht sogar ein Fahrverbot. Bei einem Unfall kann zudem – verschuldet oder unverschuldet – auch grobe Fahrlässigkeit angenommen werden, mit entsprechenden Kürzungen beim Schadenausgleich.
„Ich war durch mein klingelndes Handy kurz abgelenkt“ oder „Ich wollte nur kurz mein Smartphone aus der Hosentasche ziehen“ sind Aussagen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nach schweren Verkehrsunfällen von Beteiligten schon gehört haben. Auch die Tatsache, dass ein Smartphone einer oder eines tödlich Verunglückten noch aktuell in Facebook angemeldet und kürzlich bedient worden war, ist mittlerweile nicht mehr unvorstellbar.
Hierzu ein Appell der Polizei Emden: „Nehmen Sie sich die Zeit und halten Sie kurz an, wenn die Neugier zu groß ist – so verhalten Sie sich regelkonform und können vor allem sich und anderen viel Leid ersparen.“
Im Rahmen von Sonderkontrollen wird auch im Stadtgebiet Emden verstärkt auf das Phänomen „Handy am Steuer“ geachtet. Zusätzlich weist das Polizeikommissariat Emden darauf hin, dass besonders beim Aufeinandertreffen von Fahrradfahrern und Fußgängern im öffentlichen Straßenverkehr Vorsicht geboten ist. Auch hier kommt es immer wieder vor, dass Fahrradfahrer oder auch Fußgänger ihr Handy oder Smartphone nutzen und so deutlich abgelenkt werden. Daneben kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern im Straßenverkehr bis hin zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen.
Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bezug auf die Benutzung von Fußwegen und Radwegen sind klar und in der Öffentlichkeit bekannt.
Dennoch fehlt es oft an der gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr, damit kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).
Besonders Fahrradfahrer, als dem „stärkeren“ Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Fußgänger, werden gebeten, sich an diese Grundregel zu halten.
Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Leer/Emden Pressestelle Lars Zengler Telefon: 0491/97690-111 E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de http://www.pi-ler.polizei-nds.de