27.07.2014 | 12:55 Uhr
POL-DH: Pressemeldung der PI Diepholz vom 27.07.2014
Diepholz (ots) – PI Diepholz
— Fehlanzeige —
PK Syke
— Fehlanzeige —
PK Sulingen
1. Gefährdung des Straßenverkehrs durch rücksichtloses Überholen – Zeugenaufruf
Am Samstag, den 26.07., gegen 11:55 Uhr, befuhr eine Fahrzeugkolonne die B61 von Sulingen aus kommend in Richtung Barenburg. Die Kolonne fuhr hinter zwei Ackerschleppern und einem Lkw her. Plötzlich überholte trotz Gegenverkehrs ein blauer VW-Transporter mit Cuxhavener Kennzeichen mehrere Pkw. Um einen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Lkw zu vermeiden, drängte der Transporter einen Pkw komplett von der Fahrbahn ab. Anschließend überholte der Transporter abermals mehrere Pkw trotz Gegenverkehrs und drängte auch diese von der Fahrbahn ab. Anschließend wurde der Verursacher in Munterburg von mehreren Fahrzeugführern zur Rede gestellt. Aufgrund seines aggressiv-einschüchternden Auftretens konnte der Verursacher unerkannt in Richtung Uchte flüchten. Sach- und Personenschaden entstand glücklicherweise nicht. Zeugen und weitere Geschädigte mögen sich bitte bei der Polizei Sulingen melden, Tel. 04271-9490
PK Weyhe
1. Diebstahl von vier Kompletträdern Weyhe-Kirchweyhe, Coulainer Allee Sa., 26.07.14, 22:00 – So., 27.07.14, 03:50 h Im Rahmen der Streife fiel Beamten des PK Weyhe ein Pkw Audi TT auf, der in der Coulainer Allee geparkt war. An dem Pkw fehlten alle vier Kompletträder. Der Wagen war auf Pflastersteinen aufgebockt. Am MOrgen stellte dann die Fahrzeugnutzerin den Diebstahl fest und erschien bei der Polizei. Bei den entwendeten Felgen handelte es sich um hochwertige Alu-Felgen. Schaden: mehrere tausend Euro
2. Fahren unter BTM-Einfluß ein 49-jähriger Weyher wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei mit seinem Pkw Citroen angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, daß er unter dem Einfluß von Cannabis stand. Ihm wurde daraufhin die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mitgeteilt und in dessen Verlauf eine Blutprobe entnommen. Anschließend wurde ihm für die nächsten Tage die Weiterfahrt untersagt.
3. Diverse Ruhestörungen Insgesamt zu 7 Ruhestörungen mußte die Polizei Weyhe in der Nacht von Samstag zu Sonntag fahren, um den Lärm zu beseitigen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Nachtruhe allgemein ab 22:00 h beginnt. Auch wenn das augenblickliche Wetter dazu angetan ist, sich auch bis spät Nachts im Freien aufzuhalten, so muß doch auf Nachbarn und umliegende Anwohner Rücksicht genommen werden. Unzulässiger Lärm stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Falls weitere, presserelevante Meldungen eingehen, werden diese unverzüglich nachgereicht.
PI Diepholz Jaschek, PK
— WDL —
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