POL-HB: Nr.: 0452 –Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei–

25.07.2014 | 14:37 Uhr

POL-HB: Nr.: 0452 –Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei–
   

Bremen (ots) –

Umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis und Beihilfe hierzu durch Geschäftsführer und Mitarbeiter eines Fachgeschäftes für Pflanzzubehör in Bremen

Am 18.Juni 2014 erfolgten in dem oben genannten Ermittlungsverfahren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen. Hierbei konnten zahlreiche Beweismittel und Einziehungsge-genstände beschlagnahmt werden, sowie weitere Erkenntnisse zu den untersuchten Tat-vorwürfen erlangt werden. Den Durchsuchungsmaßnahmen vorausgegangen war ein mehrere Monate verdeckt ge-führtes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen und der Polizei Bremen gegen Mitarbeiter eines Fachgeschäftes für Pflanzzubehör und Rauchutensilien in Bremen-Mitte, sowie verschiedene Kunden des Geschäftes. Dabei hatten zunächst einzelne Hinweise auf unerlaubten Anbau von Cannabispflanzen durch Kunden des Geschäftes und auf Beihilfehandlungen hierzu von Mitarbeitern des Ge-schäftes vorgelegen. In der Folgezeit konnte dieser Verdacht durch unterschiedliche ver-deckt geführte Ermittlungsmaßnahmen konkretisiert und erhärtet werden. Auf dieser Grundlage konnten in Bremen anschließend richterliche Anordnungen für Durch-suchungsmaßnahmen in den Räumen des Fachgeschäftes und weiteren zwölf Wohnungen und sonstigen Räumen von Mitgliedern der Geschäftsführung, einzelnen Mitarbeitern und verschiedenen Kunden des Geschäftes erlassen und vollstreckt werden. Daneben konnten auch zahlreiche hier erlangte Ermittlungsergebnisse über verschiedene des Cannabisanbaus verdächtige Kunden des Geschäftes mit Wohnort außerhalb Bremens an die hierfür zuständigen Ermittlungsbehörden abgegeben werden. Hieraufhin erfolgten, zeitgleich mit den bremischen Maßnahmen, am 18.06.2014 auch Durchsuchungen der Poli-zei Niedersachsen in eigener Zuständigkeit von dreizehn Objekten in den Polizeidirektionen Lüneburg und Oldenburg, welche dort durch die Polizeidirektion Oldenburg koordiniert wur-den. Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume des betroffenen Fachgeschäftes wurden unter anderem ca. 300 g Saatgut beschlagnahmt, bei dem es sich nach ersten gutachterlichen Aussagen um Cannabissamen handelt. Weiter wurden dort, wie auch in den Wohnungen von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung, Kleinmengen des Rauschgiftes Cannabis, so-wie weiter auswertungsbedürftige Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Bei der Durchsu-chung der Wohnung eines Mitarbeiters des Geschäftes konnten u. a. zwei Pflanzanlagen in Form von so genannten Wachstumszelten, sowie ca. 1 Kilogramm konsumfertiges Canna-biskraut aufgefunden werden. Insgesamt wurden bei den Durchsuchungen in Bremen sieben und in Niedersachsen zehn Cannabis-Aufzuchtanlagen entdeckt. Unter anderem wurden dabei über 900 Cannabis-pflanzen, mehr als sieben Kilogramm konsumfertig aufbereitetes Cannabiskraut und -blüten, sowie umfangreiche Ausrüstung und Zubehör für die Cannabisaufzucht beschlagnahmt. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen begründen verschiedene Überwachungser-gebnisse und Zeugenaussagen den Verdacht, dass einzelne Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung des Bremer Fachgeschäftes Kunden mehrfach gezielt über die Canna-biszucht beraten haben. Weitere Erkenntnisse deuten daraufhin, dass einem Kunden ge-genüber Teile einerprofessionellen Aufzuchtanlage mit mehr als 1000 Cannabispflanzen für ca. 12000.- € vorfinanziert wurden, mit der Absprache diese aus Erträgen der ersten Ernte zurückzuzahlen. Aufgrund von Erkenntnissen, die im Rahmen dieses Strafverfahrens gewonnen werden konnten, führt das Stadtamt Bremen derzeit Gewerbeuntersagungsverfahren wegen einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit gegen die juristische Person als Eigentümerin des Geschäftes sowie leitende Mitarbeiter als Verantwortliche für die Beihilfe zum gewerblichen Anbau von Cannabis auf Plantagen in Wohnungen durch.

Weitere Auskünfte zum Verwaltungsverfahren sind über das Stadtamt Bremen zu erlangen.

ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
Digitale Pressemappe:
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Quelle: news aktuell / dpa