23.07.2014 | 10:04 Uhr
POL-DU: Polizei setzt Verbot am Rockerclubhaus um
Duisburg (ots) – In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft hat die Polizei inzwischen ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Rockerclubs an der Charlottenstraße wegen eines Verstoßes nach § 9 i.V.m § 20 des Vereinsgesetzes eingeleitet. Auf Veranlassung der Polizei sind die verbotenen Symbole am Vereinsheim unkenntlich gemacht worden. Polizeipräsidentin Elke Bartels begrüßte die Rechtsauffassung der STA: „Wir gehen gemeinsam konsequent mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Rockergruppierungen in Duisburg vor und dulden weder ihr martialisches Auftreten noch Provokationen oder Machtdemonstrationen!“
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