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Mann nach versuchtem Raubüberfall verhaftet – Seniorin schwer verletzt
Verantwortlich: Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu und Polizeikommissar Thomas Knaup
Stand: 24.06.2014, 16:00 Uhr
Gemeinsame Medieninformation
Staatsanwaltschaft Görlitz
Polizeidirektion Görlitz
Mann nach versuchtem Raubüberfall verhaftet – Seniorin schwer verletzt
Am frühen Sonntagmorgen hat die Kriminalpolizei in Oppach einen 35-Jährigen vorläufig festgenommen. Der Mann soll versucht haben, eine 76-Jährige in ihrer Wohnung zu berauben. Er verletzte die Seniorin dabei schwer.
Der Tatverdächtige verschaffte sich am Samstag gegen 18:00 Uhr Zutritt zur Wohnung des Opfers an der Dresdener Straße und forderte Bargeld von der Frau. Als diese sich weigerte, dem ihr bekannten Mann ihre Geldbörse zu geben, soll er ihr mehrfach in brutaler Art und Weise ins Gesicht geschlagen haben. Der 35-Jährige ließ die Seniorin mit einer Mehrfachfraktur des Mittelgesichts zurück und verließ ohne Beute das Haus. Anwohner alarmierten Rettungsdienst und Polizei. Die Verletzte kam in ein Klinikum.
Im Zuge erster Ermittlungen wurde der Beschuldigte noch in der folgenden Nacht in einer ortsansässigen Betreuungseinrichtung vorläufig festgenommen. Weil nicht auszuschließen ist, dass der Mann an massiven psychischen Problemen leidet und mithin die Frage der tatbezogenen Schuldfähigkeit noch geprüft werden muss, erließ ein Richter am Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz am Montag einen Unterbringungsbefehl gegen den 35-Jährigen. Der Tatverdächtige kam am Nachmittag in eine psychiatrische Klinik, die Kriminalpolizei führt die weiteren Ermittlungen.
Die Bestrafung eines Täters setzt schuldhaftes Handeln voraus. Wer z.B. wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, kann wegen einer in diesem Zustand begangenen rechtswidrigen Tat nicht geahndet werden. Ergeben die Ermittlungen, dass ein derartiger Täter unbehandelt weitere, vergleichbar schwere Straftaten begehen könnte, kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht (§ 63 StGB).
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Quelle: Polizei Sachsen