13.06.2014 | 14:00 Uhr
BPOLD-B: Ich hätte da mal eine Frage…
Frankfurt (Oder) (ots) – Am Donnerstag meldete sich ein Mann bei der Bundespolizei um eine Auskunft zu erhalten. Da gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag, folgte zunächst seine Verhaftung.
Gegen 12:10 Uhr kam ein 61-jähriger Pole in die Dienststelle der Frankfurter Bundespolizei. Er wollte sich eigentlich nur darüber erkundigen, ob er mit seinem polnischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen darf. Bei einer Kontrolle seiner Personalien kam heraus, dass ihn das Amtsgericht Rudolstadt im Mai 2010 rechtskräftig wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe oder ersatzweisen Haft von 40 Tagen verurteilt hatte. Deshalb suchte die Staatsanwaltschaft Gera (Thüringen) seit November 2010 mit Haftbefehl nach dem 61-Jährigen.
Offenbar war dem Mann bekannt, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe zuzüglich Kosten in Höhe von 556,88 Euro vor Ort bei den Beamten und konnte nach Erhalt einer entsprechenden Quittung als freier Mann die Dienststelle wieder verlassen. Aber zuvor erhielt er noch die Antwort auf seine Frage: Ja, er kann auch mit seiner polnischen Fahrerlaubnis Fahrzeuge der verschiedenen Klassen, für die er die Erlaubnis erhalten hat, in Deutschland führen.
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