21.05.2014 | 13:02 Uhr
POL-HH: 140521-2. Bilanz einer Fahrradgroßkontrolle im Hamburger Stadtgebiet
Hamburg (ots) – Zeit: 20.05.2014, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet, Reeperbahn, Theodor-Heuß-Platz/Mittelweg, Julius-Leber-Straße/Goetheallee, Tarpenbekstr./Breitenfelder Straße, Max-Brauer-Allee/Schulterblatt
Die Fahrradstaffel der Polizei Hamburg führte gestern mit Unterstützung der Landesbereitschaftspolizei an fünf Kontrollstellen Fahrrad- und Kraftfahrzeugkontrollen durch. Die Kontrolle zielte insbesondere auf die Bekämpfung der Hauptunfallursachen durch Rotlichtmissachtungen und Abbiegefehlern.
Innerhalb der Kontrollzeit stellten die Einsatzkräfte insgesamt 188 Verkehrsverstöße fest. Im Einzelnen haben die Beamten folgende Verstöße festgestellt.
– 96 Radfahrer missachteten das Rotlicht der Ampeln – 10 Radfahrer
fuhren auf der falschen Radwegseite – 6 Radfahrer telefonierten
während des Radfahrens – 1 Fahrrad hatte keine Bremsen – 3 Fahrräder
hatten Mängel an der Bremseinrichtung. Diesen vier Radfahrern wurde
die Weiterfahrt untersagt.
Insgesamt verstießen 72 Kraftfahrzeugführer gegen Verkehrsvorschriften. 44 Fahrzeugführer missachteten das Rotlicht. Ein Motorradfahrer missachtete das Rotlicht, obwohl die Ampel schon länger als eine Sekunde „Rot“ zeigte. Neun Autofahrer überholten Radfahrer mit einem zu geringen Abstand. Zwei Fahrer behinderten beim Abbiegen querende Radfahrer. Zwei Autofahrer telefonierten beim Fahren. Zwei Motorrollerfahrer trugen keinen Schutzhelm.
Darüber hinaus missachteten zwei Fußgänger das Rotlicht der Fußgängerampel.
Ein Radfahrer versuchte nach einem Rotlichtverstoß zu flüchten. Dies konnten die Beamten an der Kontrollstelle verhindern. Grundsätzlich zeigten sich die betroffenen Radfahrer und Kraftfahrzeugführer während der Kontrollmaßnahmen einsichtig.
Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro, ein qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde Rotlicht) mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet.
Ein Rotlichtverstoß mit einem Kraftfahrzeug wird mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro, ein qualifizierter Rotlichtverstoß(mehr als eine Sekunde Rotlicht) mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.
Die Ergebnisse dieser Großkontrolle zeigen, dass sich viele Radfahrer und Kraftfahrzeugführer nicht an die geltenden Rechtsvorschriften halten.
Die Fahrradstaffel der Polizei Hamburg wird auch zukünftig, insbesondere in den Sommermonaten, verstärkt Fahrradkontrollen durchführen, um somit Einfluss auf das verkehrsgerechte Verhalten von Radfahrern und Kraftfahrzeugführern zu nehmen. Das Ziel ist weiterhin, die Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung zu reduzieren, um somit zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen.
Sch.
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