13.04.2014 | 13:20 Uhr
BPOL-HH: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen-
Bundespolizei nimmt Hamburger im Bahnhof Altona in Gewahrsam-
Hamburg (ots) – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen- Bundespolizei nimmt Hamburger im Bahnhof Altona in Gewahrsam-
Am 11.04.2014 gegen 22.10 Uhr nahmen Bundespolizisten einen stark alkoholisierten Mann im Bahnhof Altona in Gewahrsam. Der 29-Jährige hatte zuvor seinen Mischlingshund ohne Leine frei im Bahnhof laufen lassen. Reisende wurden von dem Hund angesprungen und reagierten verängstigt. Bundespolizisten sprachen dem Mann zunächst einen Platzverweis für den Bahnhof aus. Diesem kam der Wilhelmsburger nur sehr widerwillig nach. Der Mann wurde von einer Streife bis zu einer abfahrbereiten S-Bahn der Linie S 3 begleitet. Beim Einstieg in die S-Bahn hob der Mann in Richtung der eingesetzten Bundespolizisten den rechten Arm und zeigte eine verfassungswidrige Grußform. Dabei sang der Beschuldigte ein verfassungswidriges Lied. Bundespolizisten nahmen den 29-Jährigen daraufhin unter Widerstandshandlungen in Gewahrsam. Ein im Bundespolizeirevier durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,6 Promille. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und entsprechendem polizeilichen Gewahrsam wurde der Mann wieder entlassen. Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren ein; der Hund wurde sichergestellt und einem Tierheim zugeführt.
Bundespolizeiinspektion Hamburg
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
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