POL-NOM: Verkehrsunfall

30.12.2015 – 12:41

Northeim (ots) – Moringen, Amtsfreiheit – Dienstag, 29.12.2015, 16.50 Uhr

MORINGEN (fal) – Die eingeschränkte Sicht durch eine beschlagene Windschutzscheibe war ursächlich für einen Verkehrsunfall am Dienstag gegen 16.50 Uhr in der Moringer Amtsfreiheit.

Eine 73 Jahre alte Moringerin war mit ihrem Pkw auf der Amtsfreiheit in Richtung Lange Straße unterwegs. In einer leichten Rechtskurve geriet sie aufgrund der eingeschränkten Sicht auf die Gegenfahrbahn. Obwohl der ihr entgegen kommende 47 Jahre alte Autofahrer aus Northeim seinen Pkw noch anhalten konnte, kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von knapp 2.000 Euro.

Der Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, Polizeihauptkommissar Peter Schliep, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Beeinträchtigung der Sicht durch vereiste oder beschlagene Scheiben mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden kann.

Teuer wird es, wenn es wie in diesem Fall zu einem Verkehrsunfall ohne verletzte Personen kommt. 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind dann die zu erwartenden Folgen.

Zudem riskiert man seinen Kaskoversicherungsschutz, wenn man vor Antritt der Fahrt nur ein kleines Loch freikratzt und dann einen Verkehrsunfall verursacht.

Auch wer unverschuldet mit „Gucklöchern“ in einen Unfall verwickelt wird, bekommt bei der späteren Schadensabwicklung möglicher Weise einen Teil der Schuld zugesprochen. Hier geht man davon aus, dass aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes ein entsprechend schnelles Reagieren nicht möglich ist.

Deshalb dürfen Verkehrsteilnehmer insbesondere in der kalten Jahreszeit erst starten, nachdem sie alle Scheiben des Pkw von Eis, Schnee oder Feuchtigkeit befreit und so für eine klare Sicht gesorgt haben.

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Quelle: news aktuell / dpa