29.12.2015 – 11:28
Bad Segeberg (ots) – Heute beginnt bundesweit offiziell der alljährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern. Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt aus aktuellem Anlass erneut vor dem leichtfertigen Abbrennen von Pyrotechnik. Im Kreis Pinneberg ist es bereits gestern zu Sachbeschädigungen durch Böller gekommen.
In Pinneberg zerstörten bisher unbekannte Personen am späten Nachmittag eine Tischtennisplatte auf einem Spielplatz in der Diesterwegstraße. Anwohner vernahmen gegen 17.15 Uhr ein lautes Knallgeräusch und verständigten die Polizei. Die Beamten stellten ein etwa 20 cm großes Loch in der ca. 4 cm dicken massiven Betonplatte fest. An der Tischtennisplatte entstand ein Sachschaden in Höhe von 500 Euro.
Eine derartige Detonation lässt die Vermutung auf eine Verwendung illegaler Pyrotechnik zu. Sogenannte ungeprüfte „Polenböller“ entwickeln eine enorme Sprengkraft und sind lebensgefährlich.
Die Polizei konnte vor Ort keine Personen mehr antreffen. Wer Hinweise zu den Verursachern geben kann oder etwaige Beobachtungen im nahen Umfeld des Spielplatzes gemacht hat, wird gebeten, sich unter 04101-2020 bei der Polizei in Pinneberg zu melden.
In Elmshorn sprengten Unbekannte am späten Abend den Briefkasten eines Mehrfamilienhauses im Habichtweg auf. Die Sprengkraft des Böllers war so groß, dass Teile des Briefkastens gegen die Decke geschleudert wurden und dadurch weitere Schäden verursachten. Hinweise zu dem Vorfall nimmt die Polizei in Elmshorn unter 04121-8030 entgegen.
Vor dem Hintergrund dieser Vorkommnisse warnt die Polizei noch einmal eindringlich vor der Verwendung von illegaler Pyrotechnik. Insbesondere die Sprengkraft der „Polenböller“ kann nicht eingeschätzt werden und führte in der Vergangenheit neben Sachbeschädigungen vor allen Dingen auch zu schwersten Verletzungen. In einem Fall ist es in Alveslohe in der letzten Silvesternacht sogar zu einem Todesfall gekommen, nachdem ein junger Mann einen ungeprüften „Polenböller“ gezündet hatte.
Die Polizei rät daher zur besonderen Vorsicht im Umgang mit allen Feuerwerkskörpern und warnt zudem vor der gefährlichen Kombination „Alkohol“ und „Böller“. Vermeiden Sie den Umgang mit Böllern im alkoholisierten Zustand und klären Sie insbesondere Kinder über die bestehenden Gefahren auf.
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, wie zum Beispiel Böller oder Raketen, am 31. Dezember 2015 sowie am 1. Januar 2016 ganztätig von volljährigen Personen abgebrannt werden.
In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder- und Altersheimen und überall dort, wo das Risiko einer Brandgefahr erhöht ist, ist das Abrennen gänzlich untersagt.
Die Polizeidirektion Bad Segeberg weist zudem darauf hin, dass die Polizei pyrotechnische Gegenstände zum Zwecke der Gefahrenabwehr sicherstellen kann, wenn Personen unter 18 Jahren beispielsweise mit Böllern der Klasse II angetroffen werden.
In diesen Fällen müssen die Erziehungsberechtigten die Silvesterknaller anschließend bei der Polizei abholen.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz und in der Sprengstoffverordnung.
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