POL-EL: Polizeiinspektion weist auf Gefahren beim Abbrennen von Feuerwerk hin

28.12.2015 – 11:21

Emsland/ Grafschaft Bentheim – (ots) – Jedes Jahr gibt es zu Silvester zahlreiche Brände und Schwerverletzte durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern und Böllern. Wir raten zur Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und weisen darauf hin, unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Raketen und Knallern zu beachten. „Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen und dürfen nur im Freien abgebrannt werden. Geknallt werden darf lediglich am Silvester- und am Neujahrstag, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen“. Böller und Raketen dürfen niemals auf Personen oder in Fenster geworfen werden. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten sie die Haustüren und Fenster ihrer Wohnung in der Silvesternacht geschlossen halten. Flaschen oder andere Gegenstände, die als Startrampen für Raketen genutzt werden, sollten sicher stehen, damit sie nicht unvermittelt umfallen und die zündende Rakete waagerecht davon schießt. Blindgänger darf man auf keinen Fall nochmals entzünden; sie werden besser mit Wasser übergossen und unschädlich gemacht. Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel (Kleinfeuerwerk der Klasse II) nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten stehen. „Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst oder verändern Sie auf keinen Fall die im Handel erhältlichen Artikel. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.“ Insbesondere weisen wir auf die Gefahren von selbst gebastelten „Abschussgeräten“ hin, die mit Selbstlaboraten gezündet werden. In den letzten Jahren ist es hierbei immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, bei denen Personen lebensgefährlich verletzt wurden oder Brände entstanden sind. Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf öffentlichen Straßen und Plätzen war und ist, auch über Silvester untersagt. Benutzt man eine solche Waffe in der Öffentlichkeit, auch wenn man im Besitz des „Kleinen Waffenscheines“ ist, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden. Wenn eine solchen Waffe gar auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgefeuert wird, ohne dass der Besitzer den „Kleinen Waffenschein“ hat, stellt dieses sogar eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen. „Schreckschusswaffen können tödliche Verletzungen hervorrufen. Solche Pistolen oder Revolver sind kein cooles Spielzeug, sondern gefährliche Waffen.“

Tipps und Regeln beim Abbrennen von Feuerwerk:

   - Nur Feuerwerkskörper mit behördlicher Zulassung der       Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) kaufen! 

Klasse BAM-PI: Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig verwendet werden. Klasse BAM-PII: Feuerwerkskörper dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden.

   - Finger weg von Billigimporten! Niemals selbst gebastelte Böller       benutzen!    - Alkoholisierte Personen von Feuerwerkskörpern fernhalten!    - Niemals mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen!    - Raketen und Knaller nur im Freien und niemals aus der Hand       zünden!    - Feuerwerkskörper nicht bündeln, keine Zündschnüre verkürzen!    - Raketen nur senkrecht aus sicheren Behältern abfeuern, etwa       einer leeren Flasche im Getränkekasten!    - Blindgänger nicht aufheben und nie versuchen, sie nochmals zu       zünden! 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Achim van Remmerden
Telefon: 0591 / 87-104
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Quelle: news aktuell / dpa