Kreispolizeibehörde Höxter [Pressemappe]
Brakel (ots) – Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anbaugeräte sind oft breiter, als sonstige im Straßenverkehr übliche Fahrzeuge. Deshalb besteht die Verpflichtung, genehmigte Überbreiten kenntlich zu machen und seitlich überstehende Anbauteile vor … Lesen Sie hier weiter…