22.12.2015 – 11:12
Neustadt- Glewe (ots) – Auf der BAB 24 bei Neustadt- Glewe hat die Polizei am späten Montagabend ein defektes Wohnwagengespann aus dem Verkehr gezogen. An dem betagten Wohnwagen war während der Fahrt das linke Rad abgerissen. Zeugen hatten aus diesem Grunde die Polizei informiert. Der Fahrer des Gespanns schleppte sich mit dem defekten Caravan allerdings noch bis zu einem Parkplatz. Dort wurde er wenig später von der Polizei kontrolliert. Wie sich herausstellte, wurde der Wohnwagen bereits 1999 außer Betrieb gesetzt und war deswegen weder zugelassen noch versichert. An dem Caravan war ein Kennzeichen angebracht, dass zu einem ganz anderem Fahrzeug gehört. Die Beamten untersagten umgehend die Weiterfahrt des Gespanns und nahmen gegen den 54-jährigen Fahrer eine Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf.
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