21.12.2015 – 12:45
Pirna / Altenberg / Schöna / Schmilka (ots) – Über das vergangene Wochenende stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel in sechs Fällen eine erhebliche Anzahl verbotener Waffen und Pyrotechnik sicher. Bei der festgestellten Pyrotechnik handelte es sich zum Großteil um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der „Kategorie 3“, welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu besonderen Anlässen verwendet werden darf.
Los ging es am Freitagnachmittag (18. Dezember 2015) als die Beamten im Bereich Altenberg zwei Jugendliche kontrollierten. Diese führten drei Feuerwerkskörper der Marke „La Bomba“ und zwei nach dem Waffengesetz verbotene Butterflymesser bei sich.
Am darauffolgenden Tag stellten die Beamten im Bereich Schöna bei einem 18- und 19-jährigen Deutschen insgesamt 250 Stück verbotener Feuerwerkskörper fest.
Gegen Nachmittag kontrollierten die Beamten erneut im Bereich Schöna zwei Jugendliche, welche eine größere Anzahl verbotener Feuerwerkskörper und Waffen bei sich führten. Zusammen führten die Jugendlichen 480 Stück Feuerwerkskörper, zwei Kugelbomben, zehn Stück Bungalows, ein Springmesser, zwei Schlagringe und zwei als Lippenstift getarnte Elektroimpulsgeräte bei sich.
Kurz darauf stellten die Beamten im Bereich Schmilka einen 23-jährigen Deutschen fest, welcher insgesamt 60 Stück verbotener Feuerwerkskörper im Gepäck hatte, sowie einen 45-jährigen Deutschen, der einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker bei sich führte.
Zum Abschluss stellten die Beamten am Sonntagnachmittag im Bereich Schöna, bei einem 29-jährigen Deutschen, insgesamt acht Stück verbotener Feuerwerkskörper fest.
In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.
Aus diesem Grund warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Kauf von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.
Auch der Kauf von Waffen im europäischen Ausland stellt oftmals ein Problem dar, auch wenn diese dort scheinbar legal zu erwerben sind. Denn Butterflymesser und Schlagringe sind nach dem deutschen Waffengesetz in Deutschland verboten. Weiterhin sind auch getarnte Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe, Lippenstift o.ä.) verkleidet sind, verboten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea@polizei.bund.de
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